Anerkennung von Leistungsnachweisen
Während eines Auslandssemesters erworbene Leistungsnachweise können Sie sich an der Heimatuniversität anerkennen lassen. Zuständig hierfür sind die jeweiligen Fachvertreterinner und -vertreter.
Allgemeine Informationen zum Erwerb von Sprachmodulen während eines Auslandsaufenthalts erhalten Sie beim Sprachenzentrum.
Bei mir können Sie sich folgende Nachweise anerkennen lassen:
- das Auslandssemester selbst (nur frankophone Länder)
- das qualifizierte Auslandspraktikum
- sprachpraktische Leistungsnachweise in Französisch
Richtlinien für die Planung und Anerkennung
Grundsätzlich lässt sich das Auslandsstudium kaum vor Antritt im Detail planen, weil man das Kursprogramm in der Regel erst vor Ort erstellen kann. Die nachfolgend genannten Anerkennungskriterien dienen daher zu Ihrer Orientierung und sollen Ihnen die Kurswahl erleichtern. Sobald Sie Ihr definitives Programm erstellt haben, sollten Sie es mir per E-Mail zusenden. So vermeiden Sie Schwierigkeiten bei der Anerkennung.
Wichtig ist, dass Sie mir bei Ihrer Rückkehr nach Passau Dokumente vorlegen können, aus denen deutlich hervorgeht,
- wieviele SWS (Semesterwochenstunden) Sprachkurse Sie
- auf welchem Niveau (französisches Studienjahr bzw. bei Sprachkursen in Französisch als Fremdsprache (FLE) die Niveaustufe des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens) erfolgreich absolviert haben,
- welches die Inhalte (trainierte Kompetenzen) dieser Kurse waren und
- (für den Fall, dass Sie ein Note benötigen), welche Note(n) Sie erzielt haben.
Anerkennung der Hauptstufe 1.1
Für eine Anerkennung der Hauptstufe 1.1 bedeutet dies z. B., dass Sie 4 SWS Sprachkurse auf dem Niveau C1 des europäischen Referenzrahmens (bzw. Licence 3) absolvieren und dabei soweit wie möglich rezeptive (Lese- und Hörverstehen) und produktive Kompetenzen (Sprechen, Schreiben) trainieren müssen. Was die schriftliche Textproduktion betrifft, so können Sie diese auch mit einem Version-Kurs (Übersetzung ins Französische, Niveau Licence 3) abdecken.
Module 3 und 4 FFA Kulturwirtschaft
Für die Anerkennung der Module 3 und 4 der FFA Kulturwirtschaft (AS, HS 1) durch das erfolgreiche Absolvieren von Lehrveranstaltungen an den Partnerhochschulen der Universität Passau gelten darüber hinaus zur Zeit die folgenden Richtlinien:
Partnerhochschule | Schein/Modul | Studienprogramm |
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Aix-Marseille, Angers, Cergy-Pontoise, Lille, Limoges, Pau, Rouen, Strasbourg, Tours (gilt prinzipiell ebenfalls für alle Universitäten ohne Partnerschaftsabkommen) | (a) Modul 4 (FFA HS 1) | (a) 4 Sprachkurse (à 2 SWS) davon verpflichtend: 4 SWS Version oder Rédaction Niveau: 3. Studienjahr (licence) |
Aix-Marseille, Angers, Cergy-Pontoise, Lille, Limoges, Pau, Rouen, Strasbourg, Tours (gilt prinzipiell ebenfalls für alle Universitäten ohne Partnerschaftsabkommen) | (b) Modul 3 und 4 (FFA AS + FFA HS 1) | (b) 8 Sprachkurse (à 2 SWS) davon verpflichtend: 8 SWS Version o. Rédaction Niveau: 3. Studienjahr (licence) |
Lognes (E.S.C.I.) | Modul 4 (FFA HS 1) | Gesamtprogramm einschl. Kurs "Négociations" |
Laval (Québec) | Modul 4 (FFA HS 1) | 2 Kurse "Rédaction III" bzw. "Principes de rédaction" und weitere 4 SWS Sprachkurse (z.B. Grammaire) |
Toulouse (I.E.P.), Grenoble (I.E.P.) | Modul 3 und 4 (FFA AS + FFA HS 1) | Certificat d'Etudes Politiques (CEP) |
Hinweis
Bitte denken Sie während Ihres Auslandsaufenthalts rechtzeitig an die Planung und Erarbeitung von Studienprojekt bzw. großer Exkursion!