Auswahlkriterien für das Auslandsstudium und Anerkennung von Studienleistungen
Für das Auswahlverfahren werden nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungen berücksichtigt.
Studierende mit Pflichtauslandssemester und iberoamerikanischem Schwerpunkt werden bevorzugt. Weitere Kriterien für die Auswahl sind der Gesamtnotenschnitt und das Spanisch- bzw. Portugiesisch-Niveau. Das Motivationsschreiben muss überzeugend sein.
Empfehlungsschreiben für Studierende, die für das Auslandsstudium an der Universidad Católica de Cordoba, der Universidad del Desarrollo, der Universidad del Rosario, der Universidad de Costa Rica, der Universidad de Concepción und der Universidad de Chile, Ñuñoa-Santiago ausgewählt wurden, werden durch den Wissenschaftlichen Mitarbeiter des Lehrstuhls für Romanische Literaturen und Kulturen, Herrn García Fontalvo, ausgestellt.
Nach der erfolgreichen Bewerbung
Für die Anerkennung von Studienleistungen in der iberoromanischen Literatur-, Kulturwissenschaft schließen Sie vor Ihrer Abreise Einzel-Learning Agreements mit dem Wissenschaftlichen Mitarbeiter des Lehrstuhls, Herrn García Fontalvo, ab.
Folgende Unterlagen müssen ausgedruckt im Lehrstuhlsekretariat eingereicht werden:
- vollständig ausgefülltes Einzel-Learning Agreement der Philosophischen Fakultät
- Kursbeschreibung der ausländischen Universität mit Angaben zu Inhalt, Wochenstunden, Dauer und Prüfungsleistung der Veranstaltung. Eine Liste der Prüfungsnummern zu Ihrem Studiengang finden Sie auf der Internetseite "Prüfungsinformationen zu den einzelnen Studiengängen" des Prüfungssekretariats. Sollte vor Ihrer Abreise keine detaillierte Kursbeschreibung vorliegen, dürfen Sie das Einzel-Learning Agreement mit der detaillierten Kursbeschreibung bis sieben Wochen nach Semesterbeginn per E-Mail nachreichen.
Für die Anerkennungen gilt grundsätzlich:
- Für Grundkurse können keine Leistungen aus dem Ausland anerkannt werden. Diese müssen in Passau absolviert werden.
- Eine Übersetzung der Kursbeschreibung in die deutsche Sprache ist nicht notwendig bei spanisch-, portugiesisch-, französisch- und englischsprachigen Veranstaltungen.
- Es ist möglich, Kurse, die in englischer Sprache stattfinden, anzuerkennen, sofern der inhaltliche Bezug zum Fach und Kulturraum gewährleistet ist. Dies gilt ebenso für Kurse, die in Ländern absolviert werden, welche nicht dem iberoamerikanischen Kulturraum zuzurechnen sind.
Änderungen während des Auslandsstudiums
Ergeben sich Änderungen bezüglich der belegten Kurse, soll die Anerkennung mit einem neuen Einzel-Learning Agreement bis spätestens 7 Wochen nach der Ankunft im Gastland beantragt werden.