Aufgrund des breiten KI-Begriffs, der Vielfalt von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck sowie der Anforderungen an generative KI und der potenziellen Einstufung als „Hochrisiko-KI“ bedürfen viele Projekte einer rechtlichen Beurteilung. Die Juristen Dr. David Bomhard und Prof. Dr. Michael Beurskens werden eine kurze Einführung in die Auswirkungen der Verordnung geben. Im Anschluss werden sie ausführlich die Fragen der Teilnehmenden beantworten.