Habilitation
Die Habilitation ist die höchste Hochschulprüfung und dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung in einem Fachgebiet (Lehrbefähigung). Die Habilitation gibt Ihnen die Möglichkeit, nach einer erfolgreichen Promotion selbstständig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen sowie sich unter wissenschaftlicher Begleitung durch ein Fachmentorat für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren. Das angestrebte Fachgebiet muss an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät durch eine Professur vertreten sein.
Detaillierte Informationen zu den Annahmevoraussetzungen sowie zum Ablauf und Verfahren eines Habilitationsvorhabens finden Sie in der geltenden Habilitationsordnung für die Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät der Universität Passau vom 06. Juli 2023 (HabilO 2023).
Habilitandinnen und Habilitanden, die nach der Habilitationsordnung für die Philosophische Fakultät der Universität Passau vom 04. Dezember 2008 (HabilO 2008) als solche angenommen wurden, können ihr Habilitationsverfahren nach den Bestimmungen der HabilO 2008 abschließen oder in Abstimmung mit dem Fachmentorat den Wechsel in die HabilO beantragen.
Bitte klären Sie inhaltliche Fragen, die das Habilitationsvorhaben betreffen, auf direktem Wege mit der jeweiligen Betreuungsperson. Für adminitsrative Fragen rund um Ihre Habilitation steht Ihnen das Dekanat zur Verfügung.