Hinweise
Generell gilt – wie bei allen Leistungen, die im Laufe eines Studiums zu erbringen sind: Sie können das Praktikum als lästige Pflicht ansehen, die mit möglichst geringem Aufwand erfüllt werden soll, um den "Schein" zu erhalten. Sie können es aber auch als Chance begreifen, von der Sie selbst für Ihre Persönlichkeit und Ihre Zukunft profitieren.
Im Einzelnen empfehlen wir Ihnen Folgendes:
- Achten Sie auf die äußere Form Ihres Praktikumsberichtes. Auch wenn es keine Note dafür gibt, sondern nur ein Ja oder Nein gemäß formalen Kriterien, sollten Sie sich doch – auch im Hinblick auf Ihre Hausarbeiten bzw. B.A.- oder M.A.-Arbeiten – von vornherein an größtmögliche Sorgfalt gewöhnen. Dazu gehören auch die Anwendung der Silbentrennung, eine korrekte Orthographie und Sprache.
- Computer-Kenntnisse sind unabdingbar (mindestens Textverarbeitung und Tabellenkalkulation). In vielen kleinen oder mittleren Betrieben ist es die erste Aufgabe der Praktikanten, die Datensammlungen auf Vordermann zu bringen und die Homepage zu restaurieren.
- Bedenken Sie bei Ihrer Zeitplanung, dass Sie Kollisionen zwischen Ihren Lehrveranstaltungen und den Praktikums-Terminen vermeiden.
Noch ein paar "juristische" Bemerkungen:
- Die angebene Dauer des Praktikums bezieht sich auf eine Ganztagsbeschäftigung. Bei kürzeren täglichen Arbeitszeiten muss die Dauer entsprechend verlängert werden.
- Maßgebend für die Feststellung der Dauer sind die Zeitangaben, die auf dem Zeugnis stehen. Achten Sie darauf, dass am Anfang oder Ende liegende Feier- oder Urlaubstage nicht unberücksichtigt bleiben.
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung kann als Praktikum anerkannt werden, wenn die übrigen Kriterien erfüllt sind; sie muss selbstverständlich in einem erkennbaren Zusammenhang mit dem Studienfach stehen.
- Dem Sinn eines Praktikums nicht entsprechend und daher nicht anerkennungsfähig sind sog. freiwillige Jahre, Zivil- und Wehrdienst und Au-Pair-Tätigkeiten.
- Ein Praktikum unmittelbar vor dem Studium, aber nach dem Abitur ist anerkennungsfähig.
Und noch ein Rat bzw. eine Bitte:
- Geben Sie Ihren Praktikumsbericht so bald wie möglich ab, auch wenn Sie das Praktikumszeugnis noch nicht in Händen halten. Das Zeugnis kann nachgereicht werden. Sie vermeiden so, dass bei den "Last-Minute-Praktikumsberichten" kurz vor den Meldeterminen für die Prüfung ein Stau beim Praktikumsbeauftragten entsteht.