Frauenbeauftragte
Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern werden Frauen unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz) gefördert. Ziel der Förderung ist eine Steigerung des Anteils der Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft. Die oder der Frauenbeauftragte achtet insbesondere auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studentinnen.
Aufgaben der Frauenbeauftragten der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät
Aufgaben und Aktivitäten der Frauenbeauftragten der Universität Passau
Frauenbeauftragter der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät
Jonathan Rose
Raum PHIL 365
Innstraße 25
Passau
Tel.: +49(0)851/509-2899
Fax: +49(0)851/509-2857
Stellvertretender Frauenbeauftragter
Paul Hamann-Rose
Raum PHIL 168
Innstraße 25
Passau
Tel.: +49(0)851/509-2796
Stellvertretende Frauenbeauftragte
Sarah Beyvers