Studienleistungen und Prüfungen
Die Studien- und Prüfungsleistungen werden in den Schwerpunktmodulen studienbegleitend während oder am Ende des Semesters, in dem die jeweiligen Lehrveranstaltungen besucht werden, in schriftlicher und/oder mündlicher Form erbracht. Zu Beginn des Studiums wird für alle Studierenden ein Leistungspunktekonto eingerichtet, das die Studierenden jederzeit selbst online einsehen können. Sämtliche für das Bestehen der Prüfung notwendigen Prüfungsleistungen sollen bis zum Ende des vierten Semesters erworben werden, und es muss nachgewiesen werden, dass insgesamt 120 Leistungspunkte erworben wurden. Sollte die Studentin oder der Student aus Gründen, die sie oder er zu vertreten hat, sämtliche für das Bestehen der Prüfung notwendigen Prüfungsleistungen nicht bis spätestens zum Ende des sechsten Semesters erworben haben, gelten die bis dahin noch nicht erbrachten Prüfungsleistungen als erstmals nicht bestanden.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen in verwandten Studiengängen werden auf Antrag angerechnet, soweit ein gleichwertiges Studium nachgewiesen wird.
Zulassung zur Masterprüfung
Die Anmeldung zur Masterprüfung ist schriftlich oder in elektronischer Form beim Vorsitzenden der Prüfungskommission vorzunehmen.
Voraussetzungen für die Zulassung sind:
- die Immatrikulation im Masterstudiengang "Russian and East Central European Studies" an der Universität Passau;
- diese oder eine gleichartige Prüfung darf nicht an der Universität Passau oder einer anderen Hochschule bereits endgültig nicht bestanden worden sein oder die Studentin oder der Student darf nicht unter Verlust des Prüfungsanspruchs im gleichen oder gleichartigen Studiengang exmatrikuliert worden sein.
Bestehen der Prüfung und Prüfungsgesamtnote
Die Prüfung ist bestanden, wenn jedes der Module und die Masterarbeit mindestens mit "ausreichend" (4,0) benotet wurden. Die Gesamtnote ergibt sich aus den Noten der einzelnen Prüfungsleistungen, die entsprechend der ECTS gewichtet werden.