Kompaktseminare
Anmeldung für das Wintersemester 2024/25
Der Anmeldezeitraum für die Seminare im Wintersemester hat bereits begonnen. Die Plätze werden an einem Stichtag automatisch verteilt, wobei höhere Semester bevorzugt behandelt werden.
Nach dem Stichtag der Platzverteilung werden weitere freie Plätze nach dem "First come, First served"-Prinzip vergeben. Alle weiteren Informationen erhalten Sie über Stud.IP oder auf Nachfrage unter kompaktseminare@geku.uni-passau.de.
Veranstaltung |
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Termine am Samstag. 23.11.24 - Sonntag. 24.11.24 09:00 - 18:00, Ort: (NK) SR 202 (U)
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Termine am Samstag. 09.11.24 - Sonntag. 10.11.24 09:00 - 18:00, Ort: (NK) SR 412b
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Termine am Samstag. 23.11.24 - Sonntag. 24.11.24 09:00 - 18:00, Ort: (NK) SR 412b
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Termine am Samstag. 09.11.24 - Sonntag. 10.11.24 09:00 - 18:00, Ort: (NK) SR 201 (HA)
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Termine am Samstag. 30.11.24 - Sonntag. 01.12.24 09:00 - 18:00, Ort: (NK) SR 202 (U)
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Termine am Samstag. 09.11.24 - Sonntag. 10.11.24 09:00 - 18:00, Ort: (NK) SR 202 (U)
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Termine am Samstag. 11.01.25 - Sonntag. 12.01.25 09:00 - 18:00, Ort: (NK) SR 202 (U)
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Für alle Kompaktseminare besteht eine Anmeldepflicht. Die Anmeldung ist ausschließlich über Stud.IP möglich. Wer ohne Anmeldung zu einer anmeldepflichtigen Veranstaltung erscheint, kann nicht zugelassen werden.
Die Pflichtseminare sind bestimmten Zielgruppen der bestimmten Studiengänge vorbehalten, und werden in erster Linie für diese Zielgruppen angeboten.
Anmeldezeitraum
Der Anmeldezeitraum für die Semesterveranstaltungen findet spätestens zwei Wochen vor Semesterbeginn bis zum Ende der vorlesungsfreien Zeit oder der ersten Semesterwoche statt. Für die Veranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit können Sie sich in der Regel zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit anmelden. Der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb des Anmeldezeitraums ist nicht relevant. Nach dem Ablauf des Anmeldeverfahrens können Sie sich, falls es noch freie Plätze gibt, direkt in die Veranstaltungen, andernfalls in die Wartelisten eintragen.
Warteliste
Bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn können Personen von der Warteliste in die Veranstaltung nachrücken. Halten Sie sich also den Termin frei.
Wenn Sie kein Interesse mehr an der Veranstaltung haben oder zum Veranstaltungstermin keine Zeit mehr haben, tragen Sie sich bitte aus der Warteliste aus. Falls Sie von der Warteliste nachgelost werden und dies nicht merken, werden Sie bei der Veranstaltungsvergabe im Folgesemester nachrangig berücksichtigt!
Wenn Sie nachrücken, werden Sie über Stud.IP automatisch informiert. Wenn Sie im Nachrückverfahren keinen Platz erhalten haben, besteht noch die Möglichkeit, dass Sie zu der Veranstaltung gehen und so unter Umständen die Chance haben, vor Ort nachzurücken, sollte eine angemeldete Person nicht erscheinen.
Rücktritt
Wenn Sie an einem Seminar nicht mehr interessiert sind, können Sie sich bis zu einer Woche vor Beginn der Veranstaltung in Stud.IP wieder abmelden. Melden Sie sich bitte auch dann ab, wenn Sie "nur" auf der Warteliste stehen. Dies ermöglicht anderen Interessierten unter Umständen die Teilnahme.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Anmeldung verbindlich. Ein Rücktritt ist nur noch in Ausnahmefällen möglich: im Krankheitsfall (gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes, Angabefrist 2 Wochen nach dem Veranstaltungstermin) oder mit vergleichbarem schriftlichen Nachweis (z. B. nachweisliche Kollision mit einer kurzfristig angesetzten Pflichtveranstaltung). Die Abmeldung ist unter Angabe der Gründe nur per E-Mail über folgende Adresse möglich: kompaktseminare@geku.uni-passau.de. Bitte geben Sie im Betreff immer die Veranstaltungsnummer an. Ärztliche Atteste können nur dann akzeptiert werden, wenn eine vorherige schriftliche Abmeldung erfolgt ist.
Zuspätkommen
Alle Veranstaltungen beginnen pünktlich (s. t.!). Erscheinen Sie deshalb rechtzeitig vor Beginn des Seminars im Seminarraum. Studierende, die sich verspäten, müssen damit rechnen, dass ihr Seminarplatz an anwesende Personen von der Warteliste vergeben wird. Nur angekündigte Verspätungen aus triftigem Grund können berücksichtigt werden.
Nichtteilnahme
Wer sich nicht rechtzeitig abmeldet (Wochenfrist) oder unentschuldigt nicht zu einer Veranstaltung erscheint, wird im Folgesemester bei der Vergabe der Teilnahmeplätze für die Seminare nachrangig berücksichtigt. Die nachrangige Berücksichtigung bedeutet für Sie, dass Sie im Folgesemester nur dann berücksichtigt werden können, wenn sich nicht ausreichend andere Studierende für die Veranstaltung angemeldet haben.
Verbuchung Ihrer Leistungen
Bis auf Weiteres trägt das Prüfungssekretariat die ECTS-Punkte in HISQIS ein. Dazu wird eine Anwesenheitsliste während der Veranstaltungen geführt und die anwesenden Personen werden dem Prüfungssekretariat mitgeteilt.
Pflichtseminare und Leistungsverbuchung
In einigen Studiengängen der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät müssen bestimmte Kompaktseminare bzw. Pflichtseminare besucht werden. Informieren Sie sich über Ihren Studiengang; wir haben die wichtigsten Passagen aus den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen für Sie zusammengestellt.
Anerkennungen - z. B. von Leistungen aus dem Ausland - für die nachfolgenden studiengangsspezifischen Kompaktseminare sind möglich. Diese werden von der Studiengangskoordination entschieden. Bitte wenden Sie sich dafür mit einem Antrag auf Anerkennung an die für Ihren Studiengang zuständigen Studiengangskoordination.
Bachelor-Studiengänge
"Neue" FStuPO 2019
In der Modulgruppe A "Europäische Grundlagen" ist nur noch das Kompaktseminar "European Cultural Diplomacy" (67010) zu absolvieren (vgl. FStuPO § 5).
"Alte" StuPO 2014
In der Modulgruppe A "Europäische Basismodule und Kompetenzmodul European Studies (Basismodul)" werden Kompaktseminare im Gesamtumfang von 5 ECTS absolviert (vgl. StuPO § 23 Abs. 3).
Davon entspricht ein Leistungspunkt den zwei eintägigen Kompaktseminaren "Basistraining Interkulturelle Kommunikation" (67001) und "Visualisieren und Präsentieren" (67040), welche verpflichtend zu absolvieren sind.
Wegen der Einführung einer neuen Fachstudien- und Prüfungsordnung wurden diese beiden Kompaktseminar letztmalig zum Wintersemester 2020/21 angeboten. Sollte es Ihnen nicht möglich gewesen sein, eines oder beide Seminare zu belegen, ist auch die Anerkennung eines mit Blick auf das Qualifikationsziel vergleichbaren Kurses aus dem freiwilligen Angebot des ZKK möglich. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Studiengangskoordination.
Die restlichen 4 ECTS werden frei aus den Bereichen personale Kompetenz, sozial-kommunikative Kompetenz, IT-Kompetenz und/oder Methodenkompetenz des Zukunft: Karriere und Kompetenzen (ZKK) gewählt.
FStuPO 2020:
Studierende, die ihr Studium erstmalig zum Wintersemester 2020/21oder später aufgenommen haben, müssen nur noch das kulturraumspezifische Kompaktseminar "Interkulturelle Wirtschaftskommunikation" absolvieren (vgl. FStuPO § 5 Abs. 2). Ein zu Ihrem Kulturraum passendes Kompaktseminar finden Sie unter den Veranstaltungsnummern 67002 - 67009.
Bitte beachten Sie, dass die Seminare "Interkultuelle Wirtschaftskommunikation: Spanien/Portugal" , "Großbritannien" sowie "Frankreich" nur zum Sommersemester, "Interkultuelle Wirtschaftskommunikation: Ostmitteleuropa" sowie "DACH" nur zum Wintersemester angeboten werden. Die Seminare für die Kulturräume "Lateinamerika" "USA" und "Südostasien" finden in jedem Semester statt.
Master-Studiengänge
In den Modulgruppen C, D und E müssen neben anderen Inhalten bestimmte Praxisübungen (PUE) und ein Seminar (SE) belegt werden (vgl. StuPO §31 Abs. 4; §32 Abs. 2 und §33 Abs. 3.).
Modulgruppe | Modul und dazugehörige Veranstaltung | zugehöriges Kompaktseminar |
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C: Menschen führen und Organisationen entwickeln | 9: Organisationsentwicklung
| Organisationsentwicklung Basisseminar, Aufbauseminar (11012) Es wird empfohlen, den Grundkurs vor dem Aufbaukurs zu absolvieren. |
D: Qualifiziert beraten und Persönlichkeit entwickeln | 11: Gesprächsführung
| Personenzentrierte Gesprächsführung: Basisseminar, Aufbauseminar (11011) Es wird empfohlen, den Grundkurs vor dem Aufbaukurs zu absolvieren. |
E: Praxis reflektieren | 14: Handlungsfelder christlicher Sozialarbeit
| Seminar zur Persönlichkeitsentwicklung mit pastoralpsychologischen, sozialtherapeutischen oder religionspädagogischen Impulsen, wechselnde Themenschwerpunkte (11013)
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Diese Informationen beziehen sich auf die aktuelle Studien- und Prüfungsordnung vom 19. Januar 2011 in der Fassung der Änderungssatzung vom 22. Dezember 2014. Außer Kraft getretene Fassungen, die noch für einen Teil der Studierenden gelten, können u. U. abweichen.