Master Medien und Kommunikation
Bitte beachten Sie: Der Studiengang wurde mittlerweile eingestellt. Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf bereits eingeschriebene Studierende, die diesen Studiengang noch abschließen müssen.
Der Masterstudiengang Medien und Kommunikation (M.A. MuK) bietet Ihnen die Möglichkeit, wissenschaftlich und praxisorientiert zugleich zu arbeiten. Journalistisches Handwerk lässt sich so unmittelbar mit kommunikationswissenschaftlicher Theorie verbinden. Sie erwerben – aufbauend auf dem Niveau einschlägiger Bachelorstudiengänge – fortgeschrittene Kenntnisse und Fertigkeiten in ausgewählten Schwerpunktbereichen sowie fächerübergreifenden Erweiterungsmodulen.
Kernkompetenzen liegen dabei unter anderem in den Feldern Kommunikationswissenschaft, Medienwissenschaft, Medieninformatik und Medienpädagogik. So entsteht ein breites sozialwissenschaftliches Wissensprofil. Der Master Medien und Kommunikation baut damit auf dem Profil des Bachelor Medien und Kommunikation auf, der 2011 im CHE-Hochschulranking zu einem der besten Medienstudiengänge Deutschlands gewählt wurde. Der Studiengang ist akkreditiert und trägt das Qualitätssiegel des deutschen Akkreditierungsrats sowie des MedienCampus Bayern e.V.
Master of Arts
Beim M.A. Medien und Kommunikation handelt es sich um einen interdisziplinären Masterstudiengang mit einer Regelstudienzeit von vier Semestern und einem Umfang von insgesamt 120 ECTS-Punkten, der sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester aufgenommen werden kann. Nach Studienende wird der akademische Grad "Master of Arts (M.A.)" verliehen.
Im Studienplan erhalten Sie einen Überblick über den Studiengang und den möglichen Studienverlauf.
Studien- und Prüfungsordnung, Modulkatalog
Für den M.A. Medien und Kommunikation gelten die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO 2011) in der Fassung vom 22. Dezember 2014 sowie der dazugehörige Modulkatalog (StuPO 2011).
Lehrveranstaltungen
Die Lehrveranstaltungen finden Sie über das Kursverwaltungs- und Lernmanagementsystem Stud.IP. Bitte achten Sie auf die für Sie zutreffende Version der Studien- und Prüfungsordnung!
Bitte beachten Sie: Das zentrale Prüfungssekretariat hat das Prozedere zum Nachweis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit in Klausuren der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät überarbeitet und neu ins Netz gestellt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang Folgendes: Bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit müssen Sie den Prüfungsrücktritt schriftlich erklären und mit Attest belegen. Für den schriftlichen Rücktritt verwenden Sie bitte folgenden Antrag und reichen ihn zusammen mit dem Attest im Zentralen Prüfungssekretariat ein. Wird das Attest anerkannt, erfolgt ein entsprechender Eintrag in HISQIS. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Prüfungssekretariat.
Fachstudienberatung
Die Fachstudienberatung wird von der Studiengangskoordination durchgeführt. Der Fachstudienberater für den M.A. Medien und Kommunikation ist Dr. Christian Dölle. Grundlegende Informationen zum Studium an der Universität Passau erhalten Sie bei der Allgemeinen Studienberatung.
Wir empfehlen, die Fachstudienberatung aufzusuchen, wenn Sie Fragen zur Studienplanung, zur Wahl von Studienschwerpunkten, zum Studiengangs- oder Hochschulwechsel haben.
Auch bei Problemen, die im Verlauf Ihres Studiums, z. B. im Falle von wiederholt nicht bestandenen Prüfungen, auftauchen können, steht Ihnen der Studiengangskoordinator als Ansprechpartner zur Verfügung.
Studieren im Ausland
Ein Auslandsstudium kann ein wichtiger Bestandteil des M.A. MuK-Curriculums an der Universität Passau sein. Damit Sie Ihr Studium möglichst strukturiert durchführen können und die spätere Anerkennung von Prüfungsleistungen unkompliziert zu gestalten ist, empfiehlt sich eine umsichtige Planung, bei der Sie die Studiengangskoordination gerne unterstützt. Generelle Informationen u. a. über das reichhaltige Angebot an Partneruniversitäten erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt.
Bevor Sie über Ihre Kurswahl entscheiden, verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über die noch zu absolvierenden Module in Ihrem Studiengang. Konsultieren Sie dann mit den entsprechenden Informationen die bzw. den Modulverantwortlichen. Wer für ein spezifisches Modul verantwortlich ist, entnehmen Sie bitte dem Modulkatalog.
Auslandsstudium, Learning Agreements und Anerkennung von Prüfungsleistungen
Learning Agreements
Erasmus+ und nicht-europäisches Ausland
Für ein Auslandsstudium im Rahmen von Erasmus+ aber auch an nicht-europäischen Partneruniversitäten benötigen Sie zum einen einzelne Learning Agreements für jede von Ihnen zu belegende Veranstaltung und zum anderen ein Rahmen-Learning Agreement. Die Formulare hierzu finden Sie im Download Center des Akademischen Auslandsamtes genauso wie den Leitfaden der Philosophischen Fakultät, der Sie über das weitere Vorgehen informiert. Die gesammelten Learning Agreements reichen Sie bitte vollständig ausgefüllt und unter Angabe Ihres Studiengangs bei der Studiengangskoordination ein.
Free Mover
Auch für Auslandsstudienabschnitte außerhalb unseres Netzwerks von Partnerhochschulen als Free Mover ist es notwendig, Einzel-Learning Agreements abzuschließen, damit die spätere Anrechenbarkeit möglichst unproblematisch ist. Sie können hierfür den ähnlichen Vordruck wie bei Erasmus+ aus dem Download Center verwenden; die Notwendigkeit eines Rahmen-Learning Agreements entfällt aber in diesem Falle. Die Vorgaben des Leitfadens der Philosophischen Fakultät hingegen gelten weiterhin.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Aus dem Ausland
Sofern Sie Ihr Auslandsstudium im Vorfeld umsichtig geplant haben (siehe Punkt "Studieren im Ausland"), ist die spätere Anerkennung von gleichwertigen Prüfungsleistungen in der Regel unproblematisch. Für die Anerkennung bringen Sie bitte in die Sprechstunde der Studiengangskoordination folgende Dokumente mit:
- das Transcript of Records (Notenübersicht) Ihrer Gastuniversität (Kopie genügt)
- Vorgaben zur Notenumrechnung sofern von Ihrer Gastuniversität vorgesehen
- die vor Beginn des Auslandsstudiums abgeschlossenen Learning Agreements
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen des Prüfungssekretariates
Der Studiengangskoordinator übernimmt die verbindliche Umrechnung Ihrer Prüfungsergebnisse sowie die abschließende Anerkennung. Nur in Zweifelsfällen (fehlende bzw. unvollständige Einzel-Learning Agreements) müssen Sie nochmals die Modulverantwortlichen aufsuchen, um dort die inhaltliche Prüfung und Anerkennung Ihrer Leistungen vornehmen zu lassen.
Zum Abschluss des Anerkennungsprozesses wird das Formular beim Prüfungssekretariat eingereicht, sodass die Noten in HISQIS verbucht werden können.
Bei Studiengang- bzw. Hochschulwechsel
Sofern Sie Prüfungsleistungen in das M.A. MuK-Curriculum integrieren möchten, welche Sie entweder durch ein vorheriges Studium an einer anderen Hochschule bzw. in einem anderen Studiengang an der Universität Passau erworben haben, gilt im Wesentlichen das zum Auslandsstudium Gesagte. Sie suchen mit dem Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen des Prüfungssekretariates zuerst die jeweiligen Modulverantwortlichen auf und legen es der Studiengangskoordination zum Schluss zur Unterschrift vor.
Anschließend übernimmt auch hier das Prüfungssekretariat die Verbuchung der Noten.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer Novelle des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) für alle Abschlüsse, die ab dem Wintersemester 2016/17 erworben werden,die während des Studiums absolvierten Auslandsaufenthalte gesondert mit diesem Vordruck erfasst werden müssen. Dies gilt für Auslandssemester, Auslandspraktika sowie Studienprojekte/Exkursionen. Wer genau für die Anerkennung dieser Studienleistungen zuständig ist, können Sie den entsprechenden Informationsseiten und Leitfäden entnehmen. Fügen Sie den ausgefüllten Vordruck bitte direkt den einzureichenden Unterlagen zur Anerkennung bei.