Auslandsstudium
Ihr Auslandsstudium kann ein wesentlicher Bestandteil des B.A. European Studies oder des B.A. Kulturwirtschaft sein. Damit Sie den Aufenthalt strukturiert durchführen können und sich die spätere Anerkennung von Prüfungsleistungen möglichst unkompliziert gestaltet, empfiehlt sich eine umsichtige Planung, bei der Sie die Studiengangskoordination gerne unterstützt. Weitere Informationen zum Auslandsstudium, zum Beispiel zum großen Angebot an Partneruniversitäten, erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt.
Bevor Sie über Ihre Kurswahl entscheiden, verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über die noch zu erbringenden Prüfungsleistungen in Ihrem Studiengang. Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie Ihrem jeweiligen Modulkatalog. Dort finden Sie auch die Namen der Modulverantwortlichen, an die Sie sich anschließend wenden. Eine Liste der Prüfungsnummern für Ihren jeweiligen Studiengang finden Sie auf den Seiten des Prüfungssekretariats.
Auslandsstudium, Learning Agreements und Anerkennung von Prüfungsleistungen
Learning Agreements Erasmus+
Für ein Auslandsstudium im Rahmen von Erasmus+ benötigen Sie zum einen Einzel-Learning Agreements für jede Veranstaltung, die Sie belegen möchten, zum anderen ein Rahmen-Learning Agreement. Die Vorlagen hierzu finden Sie im Download Center des Akademischen Auslandsamts, genauso wie den Leitfaden zum Ausfüllen der Erasmus+ Learning Agreements, der Sie über das weitere Vorgehen informiert. Die gesammelten Learning Agreements reichen Sie bitte vollständig ausgefüllt bei der Studiengangskoordination ein.
Nicht-europäisches Ausland/Free Mover
Auch für ein Auslandsstudium außerhalb von Erasmus+, zum Beispiel im nicht-europäischen Ausland und/oder als Free Mover außerhalb des Netzwerks der Partneruniversitäten der Universität Passau, ist es dringend empfohlen, Einzel-Learning Agreements abzuschließen, um die spätere Anerkennung sicherzustellen. Sie können hierfür die Vorlagen von Erasmus+ verwenden, die Sie im Download Center des Akademischen Auslandsamts finden. Ein Rahmen-Learning Agreement ist nicht notwendig.
Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland
Sofern Sie Ihr Auslandsstudium gut vorbereitet haben, ist die spätere Anerkennung von gleichwertigen Prüfungsleistungen in der Regel unproblematisch. Für die Anerkennung kommen Sie bitte in die Sprechstunde der Studiengangskoordination und bringen folgende Dokumente mit:
- das Transcript of Records (Notenübersicht) Ihrer Gastuniversität (in Kopie)
- Vorgaben zur Notenumrechnung (sofern von Ihrer Gastuniversität vorgesehen, häufig auf der Rückseite des Transcript of Records zu finden)
- die vor Beginn des Auslandsstudiums abgeschlossenen Learning Agreements
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen (mit Prüfungsnummern)
Die Studiengangskoordination übernimmt die verbindliche Umrechnung Ihrer Prüfungsergebnisse sowie die abschließende Anerkennung. Nur in Zweifelsfällen (fehlende bzw. unvollständige Einzel-Learning Agreements) müssen Sie nochmals die Modulverantwortlichen aufsuchen, um dort die inhaltliche Prüfung und Anerkennung Ihrer Leistungen vornehmen zu lassen. Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie Ihrem Modulkatalog und der Liste der Prüfungsnummern. Zum Abschluss des Prozesses wird der unterzeichnete und gestempelte Antrag beim Prüfungssekretariat eingereicht, sodass die anerkannten Prüfungsleistungen verbucht werden können.
Studienplätze
Ihr zweisemestriges Auslandsstudium ist ein fester Bestandteil des B.A. European Studies Major. Damit Sie den Aufenthalt strukturiert durchführen können und sich die spätere Anerkennung von Prüfungsleistungen möglichst unkompliziert gestaltet, empfiehlt sich eine umsichtige Planung, bei der Sie die Studiengangskoordination gerne unterstützt. Weitere Informationen zum Auslandsstudium erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt.
Die Präsentation zum Auslandsjahr im European Studies Major finden Sie hier.
Sie können sich bei allen Partneruniversitäten bewerben. In Málaga (Spanien), Aix-en-Provence (Frankreich) und Budapest (Ungarn) stehen Ihnen je drei Partnerstudienplätze, in Växjö (Schweden) sogar fünf Partnerstudienplätze für jeweils neun Monate zur Verfügung, die ausschließlich an Studierende im B.A. European Studies Major vergeben werden.
Kurswahl
Für das Auslandsstudium ist ein europäisches Land mit Bezug zu den beiden Schwerpunkten, besonders zur gewählten Philologie, empfehlenswert. Ihre Kurswahl erfolgt nach Interesse, orientiert sich aber am Modulangebot des B.A.European Studies Major (Modulgruppen B und C), das Sie dem Modulkatalog (FStuPO 2019) bzw. Modulkatalog (StuPO 2014) bzw. Modulkatalog (StuPO 2011) entnehmen können, und bezieht sich damit auf Europa. Dabei besteht keine Abhängigkeit von den bereits gewählten Schwerpunkten. Im Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten können Sie bestimmte Themen vertiefen oder Ihr persönliches Profil im Bereich der European Studies erweitern. Bitte orientieren Sie sich dabei an den ECTS-Punkten, die von der Partneruniversität vergeben werden.
Auslandsstudium, Learning Agreements und Anrechnung von Prüfungsleistungen
Learning Agreement
Vor Antritt Ihres Auslandsstudiums werden die Studienleistungen, die Sie sich für den B.A.European Studies Major anrechnen lassen wollen, in einem Erasmus+ Rahmen-Learning Agreement festgehalten, um die Anrechnung bei Ihrer Rückkehr zu gewährleisten. Die Vorlage hierzu finden Sie im Download Center des Akademischen Auslandsamts, genauso wie den Leitfaden zum Ausfüllen der Erasmus+ Learning Agreements, der Sie über das weitere Vorgehen informiert. Sie können je ein eigenständiges Dokument pro Auslandssemester einreichen. Einzel-Learning Agreements sind für den B.A. European Studies Major nicht notwendig.
Anrechnungen von Prüfungsleistungen im B.A.European Studies Major aus dem Ausland
Im B.A.European Studies Major wird keine Anerkennung im klassischen Sinne, sondern eine Anrechnung der Prüfungsleistungen vorgenommen, die Sie ihm Ausland erbracht haben, da es sich dabei um einen festen Bestandteil Ihres Studiums handelt. Für die Anrechnung senden Sie bitte folgende Unterlagen an Ihre zuständige Studiengangskoordinatorin:
- das Transcript of Records (Notenübersicht) Ihrer Gastuniversität (in Kopie)
- Vorgaben zur Notenumrechnung (sofern von Ihrer Gastuniversität vorgesehen, häufig auf der Rückseite des Transcript of Records zu finden)
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Auslandsleistungen im B.A.European Studies Major
Für welche Module Sie sich Ihre Leistungen anerkennen lassen, entscheiden Sie selbst. Ordnen Sie dafür Im Feld "Anerkennung wird beantragt als" Ihre Leistungen bitte den Modulbezeichnungen zu, die Sie in diesem Dokument finden. Sollten Sie Ihre Auslandsleistungen noch in der StuPO 2014 erbringen, orientieren Sie sich bitte stattdessen an der Liste der Prüfungsnummern (StuPO 2014).
Die Anrechnung erfolgt bei der Studiengangskoordination, die Ihre Prüfungsergebnisse auch verbindlich in das deutsche Notensystem umrechnet, während die ECTS-Punkte von der Partneruniversität übernommen werden.
Zum Abschluss des Prozesses wird der unterzeichnete und gestempelte Antrag beim Prüfungssekretariat eingereicht, sodass die angerechneten Prüfungsleistungen verbucht werden können. Ihr Auslandsstudium wird im Bachelorzeugnis sowie in einer Anlage zum Zeugnis aufgeführ