Praktika
Praktika gehören zu einem festen Bestandteil eines Studiums und runden das universitäre Studium ab. Die Vorteile liegen auf der Hand; schließlich können Sie die Theorie in der Praxis anwenden, und in der Praxis die Theorie reflektieren.
Bachelor- und Masterstudiengänge
Die Studierenden der Bachelor- und Masterstudiengänge suchen sich ihren Praktikumsplatz selbst, da dies bereits Teil des Bewerbungsprozesses ist. Trotzdem stehen Sie natürlich nicht alleine da. Bei der Suche können Sie auf umfangreiche Unterstützung durch das Zukunft: Karriere und Kompetenzen der Universität Passau und das Kuwi-Netzwerk zurückgreifen. Beide Einrichtungen versenden einen wöchentlichen Newsletter mit aktuellen Angeboten für Praktika im In- und Ausland.
Lehramt
Die Praktika sind in der Prüfungsordnung in §38 LPO I geregelt. Weitere Informationen zu den Praktika im Lehramt finden Sie auf der Seite des ZLF (Zentrum für Lehrerbildung und Fachdidaktik).
Anrechnung von Praktika
Sollen die Praktika angerechnet werden, legen Sie nach Abschluss des Praktikums beim zuständigen Praktikumsbeauftragten folgende Dokumente vor:
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Anrechnung,
- ein Praktikumszeugnis des Arbeitgebers mit genauer Angabe der Praktikumsdauer inkl. Unterschrift und
- einen schriftlichen Praktikumsbericht, der den Vorgaben der Gemeinsamen Praktikumsrichtlinien entspricht.
Die vorgeschriebene Mindestdauer eines Praktikums erfahren Sie in Ihrer Studienprüfungsordnung.
Wissenswertes "Rund ums Praktikum" stellt das Zukunft: Karriere und Kompetenzen zur Verfügung. Sie finden dort Informationen und Formulare zu In- und Auslandspraktika, Stellenbörsen, Praktikumsempfehlungen, -anerkennungen und -verträgen.
Beurlaubung aufgrund eines Praktikums
Gemäß Art. 48 BayHSchG können sich Studierende aus einem wichtigen Grund auf Antrag vom Studium beurlauben lassen. Die Durchführung eines Praktikums im In- oder Ausland wird als wichtiger Grund angesehen, sofern das Praktikum mehr als 50 % der Vorlesungszeit beansprucht. Die konkreten rechtlichen Informationen, Fristen und das Antragsformular erhalten Sie beim Studierendensekretariat.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer Novelle des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) für alle Abschlüsse, die ab dem Wintersemester 2016/17 erworben werden,die während des Studiums absolvierten Auslandsaufenthalte gesondert mit diesem Vordruck erfasst werden müssen. Dies gilt auch für Auslandspraktika. Fügen Sie den ausgefüllten Vordruck bitte direkt den sonstigen Unterlagen zur Anerkennung Ihres Praktikums bei.