Studienprojekt / Exkursion
Allgemeine Informationen zur Durchführung
Im Rahmen des Modulbereichs D "Fremdsprachen und Angewandte Interkulturalität" nach § 9 Abs. 3c FStuPO (Version 2020) bzw. des Profilmoduls E nach § 43 StuPO (Version 2014) ist ein Studienprojekt/eine Exkursion im Umfang von mind. acht Tagen im gewählten Kulturraum zu erbringen, sofern weiterhin ein mind. zweimonatiges Auslandspraktikum oder ein Auslandsstudium in Kombination mit einem mind. einmonatigen Praktikum im In- oder Ausland absolviert wird.
Wenn Sie für Ihr Auslandsstudium oder -praktikum in Ihren gewählten Kulturraum reisen, können beide Studienabschnitte bei umsichtiger Planung auch parallel absolviert werden.
Folgende Möglichkeiten kommen für das Studienprojekt/die Exkursion in Frage, wobei der Aufenthalt stets im gewählten Kulturraum zu erfolgen hat:
- Ein eigenständig geplantes Studienprojekt in der Form einer empirischen Arbeit auf Basis der methodisch-theoretischen Maßgaben der betreuenden kultur- bzw. sprachwissenschaftlichen Fachdisziplin oder den Fächern Geographie oder Interkultureller Kommunikation (Variante 1) . Für die Absolvierung muss die entsprechende Fachdisziplin als Teil des Studiengangs gewählt worden sein.
- Eine Exkursion, die vom Fachbereich Geographie angeboten wird (Variante 2).
Voraussetzung für die Anerkennung einer Exkursion/eines Studienprojektes für einen bestimmten Kulturraum ist in jedem Fall, dass diese/dieses im gewählten Kulturraum durchgeführt und/oder durch den Leistungsnachweis (Protokoll, Bericht, Hausarbeit) der Kulturraumbezug deutlich gemacht wird.
Inhalt und Qualifikationsziel
Inhaltlich soll das Thema des Studienprojekts/der Exkursion in einem Bezug zu den gewählten Studienfächern und -schwerpunkten, insbesondere zum gewählten Kulturraum und der betreuenden Fachdisziplin, stehen. Ferienjobs und Tätigkeiten zum bloßen Broterwerb eignen sich hierfür nicht. Eine Tätigkeit an der Universität Passau selbst ist im Regelfall ebenfalls ausgeschlossen. Im Zweifel empfiehlt es sich, vorher Kontakt mit dem/der zuständigen Beauftragten aufzunehmen.
Das Qualifikationsziel des Studienprojekts/der Exkursion ist es, sich vor Ort in einem Land des gewählten Kulturraums durch selbstständige Recherche eine wissenschaftliche Fragestellung unter Anleitung des Betreuers/der Betreuerin zu erarbeiten.
Leistungsnachweis und Anerkennung
Für das Studienprojekt halten viele Ansprechpartner und -partnerinnen zusätzliche Informationen zum Projektbericht auf den Webseiten der jeweiligen Lehrstühle und Professuren für Sie bereit.
Sofern jedoch keine solchen speziellen Regelungen zum Studienprojektbericht getroffen wurden, gelten folgende Vorgaben:
In der Regel soll der Studienprojektbericht ca. zehn Seiten Fließtext im gängigen Format einer wissenschaftlichen Hausarbeit umfassen, thematisch geordnet sein, einen unmittelbaren Bezug zur besuchten Region aufweisen und selbständig erhobene empirische Daten (z.B. Umfragen, Interviews, teilnehmende Beobachtungen, Kulturvergleiche, Expert:innen-Interviews, Fokusgruppenuntersuchungen etc.) einbeziehen. Der Bezug auf relevante wissenschaftliche Literatur ist durch ein (kurzes) Literaturverzeichnis am Ende des Berichts zu erbringen.
Bei Exkursionen regelt die Exkursionsleitung den notwendigen Leistungsnachweis und die Anforderungen an den Exkursionsbericht. Der Exkursionsleiter/die Exkursionsleiterin bestätigt durch die Anerkennung, dass der Bericht den Anforderungen akademischen Arbeitens genügt.
Sowohl für das Studienprojekt als auch die Exkursion verwenden Sie bitte den Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen. Bitte beachten Sie, dass auf Grundlage des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG)die während des Studiums absolvierten Auslandsaufenthalte gesondert mit diesem Vordruck erfasst werden müssen. Fügen Sie den ausgefüllten Vordruck bitte direkt den sonstigen Unterlagen zur Anerkennung bei.
Variante 1: Studienprojekte | Beauftragter/Beauftragte |
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Angloamerikanischer Kulturraum (Kulturwissenschaft) | Prof. Dr. Katharina Boehm (UK) |
Angloamerikanischer Kulturraum (Sprachwissenschaft) | Prof. Dr. Daniela Wawra |
Deutschsprachiger Kulturraum | Prof. Dr. Julia Ricart Brede Prof. Dr. Anna Henkel |
Frankoromanischer Kulturraum (Kulturwissenschaft) | Prof. Dr. Marina Ortrud Hertrampf |
Frankoromanischer Kulturraum (Sprachwissenschaft) | Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Reutner |
Iberoromanischer Kulturraum (Kulturwissenschaft) | Prof. Dr. Susanne Hartwig |
Iberoromanischer Kulturraum (Sprachwissenschaft) | Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Reutner |
Italienischer Kulturraum (Kulturwissenschaft) | Dott. Valentina Stickdorn |
Italienischer Kulturraum (Sprachwissenschaft) | Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Reutner |
Ost(mittel)europäischer Kulturraum | Prof. Dr. Thomas Wünsch |
Südostasiatischer Kulturraum | Dr. Judith Ehlert |
Fachbereich Geographie (kulturraumübergreifend, wobei ein Aufenthalt im gewählten Kulturraum Voraussetzung ist) | Prof. Dr. Werner Gamerith (Stadtgeographie, Städtebau, Tourismus, Architektur und Kulturgeographie insb. Ethnizität) Prof. Dr. Christine Schmitt (Nachhaltigkeit, Biodiversität, Ökologie, Mensch-Umwelt- Forschung) Prof. Dr. Andreas Eberth (BNE, Raumkonzepte/-theorien, Visuelle Geographien, rassismus- kritische Bildung und postkolo- niale Perspektive, Postwachstums- ökonomien aus Perspektiven von Jugendlichen, Regionaler Schwer- punkt: Ostafrika) |
Fachbereich Interkulturelle Kommunikation (kulturraumübergreifend, wobei ein Aufenthalt im gewählten Kulturraum Voraussetzung ist) | Prof. Dr. Christoph Barmeyer |
Fachbereich Interkulturelle Kommunikation (Fokus: Mexiko) | Dr. Martina Maletzky de Garcia |
Variante 2: Exkursionen in der Geographie | Beauftragter/Beauftragte |
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Für Exkursionen im Fachbereich Geographie kontaktieren Sie bitte das zuständige Exkursionsbüro! Die Exkursion muss im gewählten Kulturraum stattfinden! |
Sollten Sie unsicher sein, welcher Ansprechpartner/welche Ansprechpartnerin für Sie zuständig ist, kontaktieren Sie bitte im Vorfeld die Studiengangskoordination!