Internationale Gastprogramme der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät
Das Internationale Gastprogramm der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät richtet sich an ihre Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die zur Förderung von Kooperationen in Lehreund Forschung einen internationalen Gast an die Universität Passau einladen möchten.
Die Antragsstellung läuft über das Dekanat. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Maria Fuchs.
Für die Betreuung des Gastes ist in erster Linie der gastgebende Lehrstuhl bzw. die gastgebende Professur verantwortlich. Das Welcome Centre der Universität Passau bietet den Lehrstühlen bzw. den Professuren umfangreiche Unterstützung bei der Unterbringung und der Organisation von ZIM-Kennung, Stud.IP-Zugang und Campus Card.
Die Richtlinien und das Antragsformular werden in Kürze an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.
Ziel des Programms ist es, die Professuren und Lehrstühle bei dem Abschluss und der Intensivierung strategischer Partnerschaften mit internationalen Universitäten zu unterstützen. Diese internationalen Kooperationen sind grundlegend für die Etablierung von Joint Degrees, Binationalen Promotionsverfahren sowie die Gewährleistung eines reibungslosen Studierendenaustausches.
Wenn Sie bereits an einer neuen internationalen Kooperation arbeiten oder eine bestehende Partnerschaft erweitern möchten, bietet das Gastprogramm PLUS Ihnen die Möglichkeit, einen Gast der Partnerhochschule einzuladen, um durch den persönlichen Kontakt die Kooperation voranzutreiben und auch den Kolleginnen und Kollegen der Fakultät die Gelegenheit zu bieten, Anknüpfungspunkte zu ihrer Professur zu finden.
Vorschlagsberechtigt ist jede Hochschullehrerin bzw. jeder Hochschullehrer der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Passau. Die plausible Darlegung der strategischen Kooperationsvorhaben ist Voraussetzung für eine Bewilligung.
Während des Aufenthaltes findet ein Vortrag und/oder eine Gesprächsrunde mit der Fakultät statt, in dem bzw. der der Gast die entsendende Hochschule sowie die Kooperationsmöglichkeiten und zusammen mit der/dem einladenden Professor/Professorin die geplanten Kooperationen vorstellt.
Die Mindestdauer des Aufenthalts sind zehn aufeinanderfolgende Kalendertage, welche die Möglichkeit bieten sollen, persönliche Gespräche zu führen und Kontakte zu knüpfen.
Die Antragstellung und die Vertragsabwicklung wird über das Dekanat der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät abgewickelt. Das Dekanat bittet darum, den Antrag fristgerecht und in zweifacher Ausfertigung, die Anlagen einfach, einzureichen.
Lesen Sie hier alle Rahmenbedingungen und Bewerbungsmodalitäten zusammengefasst in den Richtlinien des Programms.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob das Programm für Sie infrage kommt oder Rückfragen zur Antragsstellung haben, wenden Sie sich gerne an die Koordinatorin für Internationales, Maria Fuchs.