Bachelor European Studies und European Studies Major
In den interdisziplinären geistes- und sozialwissenschaftlichen Bachelorstudiengängen European Studies und European Studies Major wählen Sie einen Schwerpunkt in einer europäischen Philologie sowie in einer europäischen Gesellschaftswissenschaft. In der Philologie lernen Sie aus sprach-, literatur- und kulturwissenschaftlicher Perspektive einen europäischen Kulturraum kennen, in der Gesellschaftswissenschaft beschäftigen Sie sich – je nach Wahl Ihres weiteren Schwerpunkts – mit geographischen, historischen, kunsthistorischen, philosophischen oder soziologischen Fragestellungen oder mit politischen Entwicklungen innerhalb eines europäischen Kontextes. Im Rahmen Ihres Studiums erlernen Sie mindestens zwei europäische Fremdsprachen. In den europäischen Grundlagen erwerben Sie außerdem fundiertes Wissen zu der politischen und rechtlichen Ordnung Europas und seiner Institutionen, sowie zur interkulturellen Kommunikation. Durch ein Auslandsstudium und ein mindestens zweimonatiges Praktikum oder durch ein mindestens dreimonatiges Auslandspraktikum erlangen Sie interkulturelle und berufsqualifizierende Kompetenzen und runden ihr Profil ab.
Bachelor of Arts (B.A.)
Bei den Bachelorstudiengängen European Studies und European Studies Major handelt es sich um interdisziplinäre Bachelorstudiengänge mit einer Regelstudienzeit von sechs bzw. acht Semestern und einem Umfang von insgesamt 180 bzw. 240 ECTS-Punkten. Das Studium kann sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester aufgenommen werden. Nach Abschluss des Studiums wird der akademische Grad "Bachelor of Arts (B.A.)" verliehen.
Im Studienplan (FStuPO 2019) bzw. Studienplan (B.A.European StudiesStuPO 2014) erhalten Sie einen Überblick über den Studiengang und den möglichen Studienverlauf.
Studien- und Prüfungsordnungen
Ab dem Sommersemester 2019 gilt für den B.A.European Studies und den B.A.European Studies Majoreine gemeinsame Fachstudien- und –prüfungsordnung (2018).
Für Studierende, die ihr Studium vor dem Sommersemester 2019 aufgenommen haben, gilt die Studien- und Prüfungsordnung European Studies (StuPO 2014) bzw. die Studien- und Prüfungsordnung European Studies Major (StuPO 2014).
Für Studierende, die ihr Studium bereits vor dem Sommersemester 2014 aufgenommen haben, gilt die Studien- und Prüfungsordnung European Studies (StuPO 2011) bzw. die Studien- und Prüfungsordnung European Studies Major (StuPO 2011).
Alleinstellungsmerkmal European Studies Major
Bei Wahl des achtsemestrigen Studiengangs „European Studies Major“ ist ein Studium von zwei Semestern an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren. Das Auslandsstudium umfasst Leistungen im Umfang von mind. 60 ECTS-Leistungspunkten, wobei mind. 30 ECTS-Leistungspunkte nach Wahl der Studierenden Prüfungsmodule darstellen. Im Rahmen des Auslandsstudiums kann aus dem gesamten Fächerspektrum des B.A.European Studies Major gewählt werden. Bei Wahl des Studiengangs European Studies Major ist das dreimonatige Auslandspraktikum verpflichtend.
Die Fachstudienberatung wird von der Studiengangskoordination durchgeführt. Die Fachstudienberaterin für den B.A. European Studies und den European Studies Major ist Frau Lisei Martin. Grundlegende Informationen zum Studium an der Universität Passau erhalten Sie bei der Allgemeinen Studienberatung.
Wir empfehlen, die Fachstudienberatung aufzusuchen, wenn Sie Fragen zur Studienplanung, zur Wahl von Studienschwerpunkten und zum Studiengangs- oder Hochschulwechsel haben. Auch bei Problemen, die im Verlauf Ihres Studiums, z. B. im Falle von wiederholt nicht bestandenen Prüfungen, auftauchen können, steht Ihnen die Studiengangskoordinatorin als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Vorlesungsverzeichnis
Die Lehrveranstaltungen finden Sie über das Kursverwaltungs- und Lernmanagementsystem Stud.IP, indem Sie im Schnellzugriff auf der Startseite „Suchen“ ansteuern. Unter „Suche im Vorlesungsverzeichnis“ wählen Sie der Reihe nach die „Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät“, „Bachelor“, „European Studies / Major“, die Version der Studien- und Prüfungsordnung, in die Sie eingeschrieben sind, sowie „Bachelornote“ aus. Auf diese Weise erreichen Sie die Modulgruppen und Module Ihres Studiengangs, denen die konkreten Lehrveranstaltungen des betreffenden Semesters zugeordnet sind.
Zusatzqualifikationen
Auf Antrag kann die Prüfungskommission gestatten, neben den vorgeschriebenen Prüfungsleistungen in weiteren Prüfungsmodulen und weiteren Fremdsprachen Leistungen zu erbringen. Über die erreichten Noten wird ein gesondertes Zeugnis ausgestellt. Die Noten werden bei der Festsetzung der Gesamtnote der Bachelorprüfung nicht miteinbezogen. Diese Möglichkeit bezieht sich auf das Curriculum des B.A. European Studies.
Wenn Sie Ihre Kenntnisse im Fach Betriebswirtschaftslehre erweitern möchten, beachten Sie bitte besonders das Programm der Virtuellen Hochschule Bayern (VHB) und der Virtuellen Akademie Nachhaltigkeit.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer Novelle des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) für alle Abschlüsse, die ab dem Wintersemester 2016/17 erworben werden,die während des Studiums absolvierten Auslandsaufenthalte gesondert mit diesem Vordruck erfasst werden müssen. Dies gilt für Auslandssemester, Auslandspraktika sowie Studienprojekte/Exkursionen. Wer genau für die Anerkennung dieser Studienleistungen zuständig ist, können Sie den entsprechenden Informationsseiten und Leitfäden entnehmen. Fügen Sie den ausgefüllten Vordruck bitte direkt den einzureichenden Unterlagen zur Anerkennung bei.
Im B.A.European Studies absolvieren Sie entweder ein dreimonatiges Pflichtpraktikum im Ausland oder Sie studieren ein Semester an einer ausländischen Universität und gehen für zwei Monate in ein Praktikum im In- oder Ausland. Im B.A. European Studies Major müssen Sie ein dreimonatiges Pflichtpraktikum im Ausland absolvieren.
Alle wichtigen Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Abschnitt in den Gemeinsamen Praktikumsrichtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge SoBi und GeKu (Englische Version). Für die Anerkennung ist die Praktikumsbeauftragte Ihres Studiengangs zuständig. Bestätigungen über das Pflichtpraktikum erhalten Sie vom Zukunft: Karriere und Kompetenzen (ZKK).
Bitte beachten Sie!
Lesen Sie die Gemeinsamen Praktikumsrichtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge vor der Abgabe Ihrer Praktikumsunterlagen und befolgen Sie den dort beschriebenen Prozess. Ihre Unterlagen zur Anrechnung Ihres Praktikums senden Sie bitte in einer PDF-Datei per E-Mail an praktikum.sobi-geku@uni-passau.de. |
Ihr Auslandsstudium kann ein wesentlicher Bestandteil des B.A.European Studies sein. Damit Sie den Aufenthalt strukturiert durchführen können und sich die spätere Anerkennung von Prüfungsleistungen möglichst unkompliziert gestaltet, empfiehlt sich eine umsichtige Planung, bei der Sie die Studiengangskoordination gerne unterstützt. Weitere Informationen zum Auslandsstudium, zum Beispiel zum großen Angebot an Partneruniversitäten, erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt.
Bevor Sie über Ihre Kurswahl entscheiden, verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über die noch zu erbringenden Prüfungsleistungen in Ihrem Studiengang. Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie dem Modulkatalog (FStuPO 2019) bzw. Modulkatalog (StuPO 2014) bzw. Modulkatalog (StuPO 2011). Dort finden Sie auch die Namen der Modulverantwortlichen, an die Sie sich anschließend wenden. Die Prüfungsnummern finden Sie auch in der Liste der Prüfungsnummern (FStuPO 2019) bzw. Liste der Prüfungsnummern (StuPO 2014) bzw. Liste der Prüfungsnummern (StuPO 2011).
Auslandsstudium, Learning Agreements und Anerkennung von Prüfungsleistungen
Learning Agreements Erasmus+
Für ein Auslandsstudium im Rahmen von Erasmus+ benötigen Sie zum einen Einzel-Learning Agreements für jede Veranstaltung, die Sie belegen möchten, zum anderen ein Rahmen-Learning Agreement. Die Vorlagen hierzu finden Sie im Download Center des Akademischen Auslandsamts, genauso wie den Leitfaden zum Ausfüllen der Erasmus+ Learning Agreements, der Sie über das weitere Vorgehen informiert. Die gesammelten Learning Agreements reichen Sie bitte vollständig ausgefüllt bei der Studiengangskoordination ein.
Nicht-europäisches Ausland/Free Mover
Auch für ein Auslandsstudium außerhalb von Erasmus+, zum Beispiel im nicht-europäischen Ausland und/oder als Free Mover außerhalb des Netzwerks der Partneruniversitäten der Universität Passau, ist es dringend empfohlen, Einzel-Learning Agreements abzuschließen, um die spätere Anerkennung sicherzustellen. Sie können hierfür die Vorlagen von Erasmus+ verwenden, die Sie im Download Center des Akademischen Auslandsamts finden. Ein Rahmen-Learning Agreement ist nicht notwendig.
Anerkennung von Prüfungsleistungen im B.A.European Studies aus dem Ausland
Sofern Sie Ihr Auslandsstudium gut vorbereitet haben, ist die spätere Anerkennung von gleichwertigen Prüfungsleistungen in der Regel unproblematisch. Für die Anerkennung senden Sie bitte folgende Dokumente an Ihre zuständige Studiengangskoordinator*in:
- das Transcript of Records (Notenübersicht) Ihrer Gastuniversität (in Kopie)
- Vorgaben zur Notenumrechnung (sofern von Ihrer Gastuniversität vorgesehen, häufig auf der Rückseite des Transcript of Records zu finden)
- die vor Beginn des Auslandsstudiums abgeschlossenen Learning Agreements
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen (mit Prüfungsnummern)
Sollten Sie zur Anerkennung Fragen haben, können Sie sich gerne per E-Mail oder persönlich in der Sprechstunde beraten lassen.
Die Studiengangskoordination übernimmt die verbindliche Umrechnung Ihrer Prüfungsergebnisse sowie die abschließende Anerkennung. Nur in Zweifelsfällen (fehlende bzw. unvollständige Einzel-Learning Agreements) müssen Sie nochmals die Modulverantwortlichen aufsuchen, um dort die inhaltliche Prüfung und Anerkennung Ihrer Leistungen vornehmen zu lassen. Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie dem Modulkatalog (FStuPO 2019) bzw. Modulkatalog (StuPO 2014) bzw. Modulkatalog (StuPO 2011) und der Liste der Prüfungsnummern (FStuPO 2019) bzw. Liste der Prüfungsnummern (StuPO 2014) bzw. Liste der Prüfungsnummern (StuPO 2011). Zum Abschluss des Prozesses wird der unterzeichnete und gestempelte Antrag beim Prüfungssekretariat eingereicht, sodass die anerkannten Prüfungsleistungen verbucht werden können.
Studienplätze
Ihr zweisemestriges Auslandsstudium ist ein fester Bestandteil des B.A.European Studies Major. Damit Sie den Aufenthalt strukturiert durchführen können und sich die spätere Anerkennung von Prüfungsleistungen möglichst unkompliziert gestaltet, empfiehlt sich eine umsichtige Planung, bei der Sie die Studiengangskoordination gerne unterstützt. Weitere Informationen zum Auslandsstudium erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt.
Sie können sich bei allen Partneruniversitäten bewerben. In Málaga (Spanien), Aix-en-Provence (Frankreich) und Budapest (Ungarn) stehen Ihnen je drei Partnerstudienplätze, in Växjö (Schweden) sogar fünf Partnerstudienplätze für jeweils neun Monate zur Verfügung, die ausschließlich an Studierende im B.A.European Studies Major vergeben werden.
Kurswahl
Für das Auslandsstudium ist ein europäisches Land mit Bezug zu den beiden Schwerpunkten, besonders zur gewählten Philologie, empfehlenswert. Ihre Kurswahl erfolgt nach Interesse, orientiert sich aber am Modulangebot des B.A.European Studies Major (Modulgruppen B und C), das Sie dem Modulkatalog (FStuPO 2019) bzw. Modulkatalog (StuPO 2014) bzw. Modulkatalog (StuPO 2011) entnehmen können, und bezieht sich damit auf Europa. Dabei besteht keine Abhängigkeit von den bereits gewählten Schwerpunkten. Im Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten können Sie bestimmte Themen vertiefen oder Ihr persönliches Profil im Bereich der European Studies erweitern. Bitte orientieren Sie sich dabei an den ECTS-Punkten, die von der Partneruniversität vergeben werden.
Auslandsstudium, Learning Agreements und Anrechnung von Prüfungsleistungen
Learning Agreement
Vor Antritt Ihres Auslandsstudiums werden die Studienleistungen, die Sie sich für den B.A.European Studies Major anrechnen lassen wollen, in einem Erasmus+ Rahmen-Learning Agreement festgehalten, um die Anrechnung bei Ihrer Rückkehr zu gewährleisten. Die Vorlage hierzu finden Sie im Download Center des Akademischen Auslandsamts, genauso wie den Leitfaden zum Ausfüllen der Erasmus+ Learning Agreements, der Sie über das weitere Vorgehen informiert. Sie können je ein eigenständiges Dokument pro Auslandssemester einreichen. Einzel-Learning Agreements sind für den B.A. European Studies Major nicht notwendig.
Anerkennung von Prüfungsleistungen im B.A.European Studies Major aus dem Ausland
Für die Anerkennung senden Sie bitte folgende Unterlagen an Ihre zuständige Studiengangskoordinator*in:
- das Transcript of Records (Notenübersicht) Ihrer Gastuniversität (in Kopie)
- Vorgaben zur Notenumrechnung (sofern von Ihrer Gastuniversität vorgesehen, häufig auf der Rückseite des Transcript of Records zu finden)
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Auslandsleistungen im B.A. European Studies Major.
Bitte weisen Sie die Auslandsleistungen entweder Basis- oder Prüfungsmodulen zu. Die Prüfungsmodule gehen in die Gesamtnotenberechnung mit ein. Studieren Sie nach der StuPO von 2014 müssen Sie 40 ECTS in Basismodulen, mind. 20 ECTS in Prüfungsmodulen einbringen. Studieren Sie nach der FStuPO 2019 müssen Sie jeweils mind. 30 ECTS einbringen.
Außerdem müssen Sie Ihre Auslandsleistungen bestimmten Modulen zuordnen. Für welche Module Sie sich Ihre Leistungen anerkennen lassen, entscheiden Sie selbst. Ordnen Sie dafür Im Feld "Anerkennung wird beantragt als" Ihre Leistungen bitte den Modulbezeichnungen zu, die Sie in diesem Dokument finden. Sollten Sie Ihre Auslandsleistungen noch in der StuPO 2014 erbringen, orientieren Sie sich bitte stattdessen an der Liste der Prüfungsnummern (StuPO 2014).
Die Anerkennung erfolgt durch die Studiengangskoordination, die Ihre Prüfungsergebnisse verbindlich in das deutsche Notensystem umrechnet, während die ECTS-Punkte von der Partneruniversität übernommen werden.
Zum Abschluss des Prozesses wird der unterzeichnete und gestempelte Antrag beim Prüfungssekretariat eingereicht, sodass die anerkannten Prüfungsleistungen verbucht werden können. Ihr Auslandsstudium wird im Bachelorzeugnis sowie in einer Anlage zum Zeugnis aufgeführt.
Sofern Sie Prüfungsleistungen in das Curriculum des B.A.European Studies (Major) integrieren möchten, die Sie entweder im Verlauf eines vorherigen Studiums oder in einem anderen Studiengang an der Universität Passau erworben haben, gelten im Wesentlichen die Vorgaben für Anerkennungen aus dem Ausland.
Bitte füllen Sie den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen und Studienzeiten vollständig aus und suchen damit die jeweiligen Modulverantwortlichen auf, um dort die inhaltliche Prüfung und Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen vornehmen zu lassen. Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie dem Modulkatalog (FStuPO 2019) bzw. Modulkatalog (StuPO 2014) bzw. Modulkatalog (StuPO 2011) und der Liste der Prüfungsnummern (FStuPO 2019) bzw. Liste der Prüfungsnummern (StuPO 2014) bzw. Liste der Prüfungsnummern (StuPO 2011).
Zum Abschluss des Prozesses wird der unterzeichnete und gestempelte Antrag beim Prüfungssekretariat eingereicht, sodass die angerechneten Prüfungsleistungen verbucht werden können.
Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
BAföG
Für die Fortsetzung Ihrer BaföG-Förderung ist in der Regel nach dem vierten Fachsemester ein Gutachten notwendig, welches Ihnen einen geregelten Studienverlauf bescheinigt. Dieses erhalten Sie von der bzw. dem zuständigen Eignungsgutachterin bzw. -gutachter. In Ihrem Studiengang wird diese Aufgabe von der Studiengangskoordination übernommen. Hierfür reichen Sie bitte das weitgehend ausgefüllte Formblatt 5: Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG sowie einen aktuellen Notenauszug ein.
Bei allen anderen Fragen zum BAföG wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.
AuslandsBAföG
Die Studiengangskoordination unterstützt Sie auch bei Ihrem Antrag auf AuslandsBAföG, den Sie bei besonderen Ämtern für Ausbildungsförderung stellen, also nicht beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz. Je nach gewünschtem Zielland sind dies unterschiedliche Ämter, die überall in Deutschland verteilt sind.
Um die notwendige Bescheinigung der Ausbildungsstätte/Prüfungsstelle zum Praktikum und/oder die Gutachtliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte, die die/der Auszubildende bisher besucht hat, zu erhalten, reichen Sie bitte das weitgehend ausgefüllte Formblatt 6: Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland ein. Bitte vergessen Sie dabei nicht, die Version der Studien- und Prüfungsordnung anzugeben, in die Sie eingeschrieben sind.