Learning Agreements
Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland
Studierende, die im Ausland erbrachte Leistungen an unserem Lehrstuhl anerkennen lassen möchten, müssen vor Ihrem Auslandsaufenthalt das entsprechende Learning Agreement (LA) am Lehrstuhl beantragen. Darin wird vor dem Aufenthalt definiert, welcher Kurs im Ausland bei erfolgreichem Abschluss für eine entsprechende Veranstaltung des Lehrstuhls für Interkulturelle Kommunikation anerkannt wird. Diese Regelung gilt für Studierende aller Fakultäten.Nur bei einem inhaltlich geprüften und abgeschlossenen Learning Agreement ist eine problemlose Anerkennung der Leistung gewährleistet.
Beantragung eines Learning Agreements
Sobald Sie die Zulassung zum Studium an der ausländischen Universität erhalten haben, sollten Sie sich mit dem Kursangebot auseinander setzen und frühzeitig einen Antrag auf ein Learning Agreement stellen. Aufgrund zahlreicher Anfragen kann dessen Prüfung und Bestätigung durchaus mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Grundvoraussetzung für eine Anerkennung ist, dass Kursinhalte, Prüfungsmodalitäten und Workload (ECTS) mit denjenigen der Veranstaltung an der Heimatuniversität weitgehend übereinstimmen.
Vorgehensweise
Ist die Grundvoraussetzung gegeben, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Informieren Sie sich über die an Ihrer ausländischen Gasthochschule angebotenen Veranstaltungen und wählen Sie hieraus Veranstaltungen aus, die für Ihr Studienprofil geeignet sind und die einen Bezug zu den Lehrschwerpunkten unseres Lehrstuhls aufweisen (s. Lehrveranstaltungen).
- Orientieren sie sich bei der Kurswahl an der ausländischen Unverstität an den Qualifikationszielen des Moduls, in dem Sie ihre Leistung einbringen wollen (s. allgemeine Informationen zur Anerkennung). Zur Entscheidungsfindung können Sie sich über das Kursangebot unseres Lehrstuhls informieren und hier nach möglichen, inhaltlich äquivalenten Kursen suchen, wofür der ausländische Kurs anerkannt werden soll. Insbesondere für die spätere Verbuchung in HISQIS ist dies unverzichtbar.
- Schreiben Sie einen Antrag für jede einzelne Veranstaltung im Ausland, die von uns anerkannt werden soll. Füllen Sie hierzu das entsprechende Formular möglichst vollständig aus und reichen Sie es am Lehrstuhl zur Prüfung ein. Die Kursbeschreibung (Course Syllabus) ist in englischer oder deutscher Sprache vorzulegen.
- Im nächsten Schritt prüfen wir, ob wir Ihnen den Kurs an unserem Lehrstuhl anerkennen können. Schicken Sie bitte hierzu den Antrag per E-Mail an Tuzienka Chenet Ugarte.
- Innerhalb der darauf folgenden Wochen bekommen Sie von uns Bescheid, ob wir Ihnen ein Learning Agreement ausstellen können. Nach Unterschrift können Sie dieses ggf. zu den Sprechzeiten im Sekretariat abholen oder mit entsprechender Vollmacht abholen lassen.
- Nach Beendigung des Auslandsaufenthalts:
- Studierende der Philosophischen Fakultät und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät legen ihr Learning Agreement samt Notenbescheid bei der Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät vor. Dort wird die Anerkennung bestätigt und die Note umgerechnet. Im Anschluss kann die Leistung durch das Prüfungssekretariat verbucht werden.
Beachten Sie hier auch die Informationen der Studiengangskoordination zu Anerkennung und Notenumrechnung
Beachten Sie bitte auch die geänderten Rahmenbedingungen im Zuge des neuen ERASMUS+ Programms.
Kontakt
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an eine/n Mitarbeiterin oder Mitarbeiter am Lehrstuhl. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass generelle Anfragen zur Anerkennung nicht beantwortet werden können, bevor uns nicht ein entsprechender Antrag auf ein Learning Agreement vorliegt.