Prüfungen
Auf den Unterseiten finden Sie Hinweise zu schriftlichen Arbeiten sowie zur Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten an unseren Einrichtungen.
Zu den mündlichen Modulgesamtprüfungen (Studiengänge, Anmeldung, Ablauf, Termine) informieren wir Sie ausführlich auf der Seite Mündliche Prüfungen.
Prüfungsanmeldung und Leistungsverbuchung
Im Stud.IP sind für alle Lehrveranstaltungen unter "Modulzuordnungen" jene Modul-/Prüfungsleistungen aufgelistet, die durch Absolvieren der jeweiligen Veranstaltung angerechnet werden. Wenn Sie sich für eine Prüfungsleistung im Prüfungsportal (HISinOne) anmelden, achten Sie bitte auf die korrekte Wahl der Modulleistung mit besuchter Lehrveranstaltung und Dozent:in.
Es besteht eine allgemeine Anmeldepflicht. Studierende, deren Prüfungsanmeldung fehlt, haben keinen Prüfungsanspruch! Für eine mündliche Modulprüfung beachten Sie unbedingt das spezielle Anmeldeverfahren - siehe mündliche Prüfungen!
Fehlerhafte Anmeldungen sind über das Prüfungssekretariat zu klären, bevor die Prüfungsleistungen erbracht werden.
Studierende sind verpflichtet, ihre Dozierenden umgehend selbst über einen Nicht-Antritt zu informieren. Wenn der Rücktritt von der Prüfung nicht mehr möglich ist, muss der Nicht-Antritt bis zum Semesterende durch das Prüfungssekretariat oder den Lehrstuhl/die Professur verbucht werden. Andernfalls ist die Neuanmeldung im Folgesemester nicht möglich!
Eine Ausnahme bilden Prüfungsausfälle durch unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Krankheit zum Klausurtermin), die Studierende dem Prüfungssekretariat (siehe FAQ Modulprüfungen) sofort mitteilen müssen.
Leistungsbescheinigungen werden nur im Ausnahmefall ausgestellt, z. B. für Gasthörende und für Studierende, die einen Studiengangswechsel planen (Klärung vorab mit Studiengangskoordination erforderlich!). Scheine sind während der Anmeldefrist beim/bei der Dozierenden zu beantragen. Nach Bewertung der Prüfungsleistung kann der Schein im Sekretariat zu den jeweiligen Sprechzeiten abgeholt werden.
Grundlegende Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland erhalten Sie im Akademischen Auslandsamt.
Zum Studierendenaustausch im Rahmen des ERASMUS-Programms (Partneruniversitäten) lesen Sie bitte weiter auf der Professur-/Teamseite von Professor Dr. Decker.
Beachten Sie für Ihren Antrag:
Klären Sie die Details für Ihren Antrag auf Anerkennung bzw. Ihr Einzel-Learning Agreement stets frühzeitig mit der Studiengangskoordination (SoBi & GeKu Fakultät) oder Studiengangskoordination Lehramt ab.
Vergleichen Sie vor dem Auslandsaufenthalt die gewählte Lehrveranstaltung der ausländischen Universität mit dem Modulkatalog Ihrer Studien- und Prüfungsordnung: Voraussetzung für die Anerkennung der Modulleistung ist zum einen, dass Prof. Dr. Decker/Prof. Dr. Krah als Modulverantwortlicher zuständig ist und zum zweiten, dass Kursinhalte, Prüfungsmodalitäten und Workload (ECTS) mit den Modulanforderungen und Qualifikationszielen weitgehend übereinstimmen. Reichen Sie mindestens 14 Tage vor der Abreise
- das Einzel-Learning Agreement (Formular für SoBi & GeKu Fakultät!),
- die Kursbeschreibung (in deutscher, englischer od. französischer Sprache) inklusive
- Programm, Literaturliste, Prüfungsformen, credit points,
ausgedruckt oder als PDF per E-Mail (universitärer Outlook-Account) im Sekretariat von Prof. Dr. Decker/Prof. Dr. Krah ein. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet!
Sollte es noch Klärungsbedarf geben, werden Sie zu einem Sprechtermin gebeten.