Bachelor Medien und Kommunikation
Wir leben in einer Zeit permanenter, schneller Änderung von Technologien und Medien, die große Chancen, aber auch Herausforderungen für alle Bereiche der Gesellschaft mit sich bringen. Deshalb sind heute in jedem Berufsfeld ein umfassendes Grundwissen zu Möglichkeiten der Nutzung und Produktion von Medien sowie ein generelles Verständnis medial vermittelter Kommunikationsprozesse unentbehrlich.
Der Bachelorstudiengang Medien und Kommunikation verschafft Zugang zu diesen beiden Arten von Wissen durch ein breites und fachübergreifendes Angebot aus verschiedenen Disziplinen der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften. Im Studiengang werden grundlegende Theorien, Methoden und Arbeitsweisen zu einer kritischen Auseinandersetzung mit medial vermittelter Kommunikation behandelt, z. B. Social Media-Formate wie Twitter, Facebook und TikTok, aber auch Fernsehformate, Bilder und Zeitungstexte. Absolvent:innen des Studiengangs erwerben damit ein fundiertes Wissen über die Herstellung, Nutzung und Wahrnehmung verschiedener Medienformate, über das gegenwärtige Mediensystem, dessen Entstehung und darüber, wie Menschen mit Medien und über Medien kommunizieren.
In diesem Sinne versteht sich der Studiengang als ein anwendungsbezogener und zugleich forschungsnaher Bachelorstudiengang, der zentrale gesellschaftliche Entwicklungen aufgreift und die mit den Entwicklungen verbundenen Aufgaben, Probleme und Lösungsansätze thematisiert. Ein umfangreiches Praktikum ermöglicht Ihnen zudem, vertiefte Einblicke in die Berufspraxis außerhalb der Hochschule zu bekommen, sich im Beruf zu erproben und Kontakte im angestrebten Berufsfeld zu knüpfen.
Bachelor of Arts
Beim B.A. Medien und Kommunikation (B.A. MuK) handelt es sich um einen interdisziplinären Bachelorstudiengang mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern und einem Umfang von insgesamt 180 ECTS-Punkten, der nur zum Wintersemester aufgenommen werden kann. Nach Studienende wird der akademische Grad "Bachelor of Arts (B.A.)" verliehen.
Im Studienplan erhalten Sie einen Überblick über den Studiengang und den möglichen Studienverlauf.
Studien- und Prüfungsordnung, Modulkatalog
Für den Bachelorstudiengang gelten ab dem Wintersemester 2023/24 die Fachstudien- und -prüfungsordnung (FStuPO 2023) sowie der dazugehörige Modulkatalog (FStuPO 2023) . Auf Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2023/24 aufgenommen haben, finden weiterhin die Fachstudien- und -prüfungsordnung (FStuPO 2017) in der Fassung vom 13. September 2022 sowie der dazugehörige Modulkatalog (FStuPO 2017) Anwendung. Beide Ordnungen gelten in Verbindung mit der Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge der Philosophischen Fakultät (AStuPO 2018).
Lehrveranstaltungen
Die Lehrveranstaltungen finden Sie über das Kursverwaltungs- und Lernmanagementsystem Stud.IP. Bitte achten Sie auf die für Sie zutreffende Version der Studien- und Prüfungsordnung!
Fachstudienberatung
Die Fachstudienberatung wird von der Studiengangskoordination durchgeführt. Fachstudienberaterin für den B.A. Medien und Kommunikation ist LIsei Martin. Grundlegende Informationen zum Studium an der Universität Passau erhalten Sie bei der Allgemeinen Studienberatung.
Wir empfehlen, die Fachstudienberatung aufzusuchen, wenn Sie Fragen zur Studienplanung, zur Wahl von Studienschwerpunkten, zum Studiengangs- oder Hochschulwechsel haben.
Auch bei Problemen, die im Verlauf Ihres Studiums, z. B. im Falle von wiederholt nicht bestandenen Prüfungen, auftauchen können, steht Ihnen der Fachstudienberater als Ansprechpartner zur Verfügung.
Praktikum
Im B.A. Medien und Kommunikation ist ein Pflichtpraktikum zu absolvieren. Alle wichtigen Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Abschnitt in den Gemeinsamen Praktikumsrichtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät (Englische Version).
Praktikumsbeauftragter für den Studiengang ist der Studiengangskoordinator, der Ihnen auch eine Bestätigung über das mindestens achtwöchige Pflichtpraktikum im In- oder Ausland ausstellen kann.
Studieren im Ausland
Ein Auslandsstudium kann ein wichtiger Bestandteil des B.A. MuK-Curriculums an der Universität Passau sein. Damit Sie Ihr Studium möglichst strukturiert durchführen können und die spätere Anerkennung von Prüfungsleistungen unkompliziert zu gestalten ist, empfiehlt sich eine umsichtige Planung, bei der Sie die Studiengangskoordination gerne unterstützt. Generelle Informationen u. a. über das reichhaltige Angebot an Partneruniversitäten erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt.
Bevor Sie über Ihre Kurswahl entscheiden, verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über die noch zu absolvierenden Module in Ihrem Studiengang. Konsultieren Sie dann mit den entsprechenden Informationen die bzw. den Modulverantwortlichen. Wer für ein spezifisches Modul verantwortlich ist, entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Version des Modulkatalogs.
Auslandsstudium, Learning Agreements und Anerkennung von Prüfungsleistungen
Learning Agreements
Erasmus+ und nicht-europäisches Ausland
Für ein Auslandsstudium im Rahmen von Erasmus+ aber auch an nicht-europäischen Partneruniversitäten benötigen Sie zum einen einzelne Learning Agreements für jede von Ihnen zu belegende Veranstaltung und zum anderen ein Rahmen-Learning Agreement. Die Formulare hierzu finden Sie im Download Center des Akademischen Auslandsamtes genauso wie den Leitfaden der Philosophischen Fakultät, der Sie über das weitere Vorgehen informiert. Die gesammelten Learning Agreements reichen Sie bitte vollständig ausgefüllt und unter Angabe Ihres Studiengangs bei der Studiengangskoordination ein.
Free Mover
Auch für Auslandsstudienabschnitte außerhalb unseres Netzwerks von Partnerhochschulen als Free Mover ist es notwendig, Einzel-Learning Agreements abzuschließen, damit die spätere Anrechenbarkeit möglichst unproblematisch ist. Sie können hierfür den ähnlichen Vordruck wie bei Erasmus+ aus dem Download Center verwenden; die Notwendigkeit eines Rahmen-Learning Agreements entfällt aber in diesem Falle. Die Vorgaben des Leitfadens der Philosophischen Fakultät hingegen gelten weiterhin.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Aus dem Ausland
Sofern Sie Ihr Auslandsstudium im Vorfeld umsichtig geplant haben (siehe Punkt "Studieren im Ausland"), ist die spätere Anerkennung von gleichwertigen Prüfungsleistungen in der Regel unproblematisch. Für die Anerkennung bringen Sie bitte in die Sprechstunde der Studiengangskoordination folgende Dokumente mit:
- das Transcript of Records (Notenübersicht) Ihrer Gastuniversität (Kopie genügt)
- Vorgaben zur Notenumrechnung sofern von Ihrer Gastuniversität vorgesehen
- die vor Beginn des Auslandsstudiums abgeschlossenen Learning Agreements
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen des Prüfungssekretariates
Der Studiengangskoordinator übernimmt die verbindliche Umrechnung Ihrer Prüfungsergebnisse sowie die abschließende Anerkennung. Nur in Zweifelsfällen (fehlende bzw. unvollständige Einzel-Learning Agreements) müssen Sie nochmals die Modulverantwortlichen aufsuchen, um dort die inhaltliche Prüfung und Anerkennung Ihrer Leistungen vornehmen zu lassen.
Zum Abschluss des Anerkennungsprozesses wird das Formular beim Prüfungssekretariat eingereicht, sodass die Noten im Campusportal verbucht werden können.
Bei Studiengang- bzw. Hochschulwechsel
Sofern Sie Prüfungsleistungen in das B.A. MuK-Curriculum integrieren möchten, welche Sie entweder durch ein vorheriges Studium an einer anderen Hochschule bzw. in einem anderen Studiengang an der Universität Passau erworben haben, gilt im Wesentlichen das zum Auslandsstudium Gesagte. Sie suchen mit dem Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen des Prüfungssekretariates zuerst die jeweiligen Modulverantwortlichen auf und legen es der Studiengangskoordination zum Schluss zur Unterschrift vor.
Anschließend übernimmt auch hier das Prüfungssekretariat die Verbuchung der Noten.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer Novelle des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) für alle Abschlüsse, die ab dem Wintersemester 2016/17 erworben werden,die während des Studiums absolvierten Auslandsaufenthalte gesondert mit diesem Vordruck erfasst werden müssen. Dies gilt für Auslandssemester, Auslandspraktika sowie Studienprojekte/Exkursionen. Wer genau für die Anerkennung dieser Studienleistungen zuständig ist, können Sie den entsprechenden Informationsseiten und Leitfäden entnehmen. Fügen Sie den ausgefüllten Vordruck bitte direkt den einzureichenden Unterlagen zur Anerkennung bei.
Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
BAföG
Für die Fortsetzung Ihrer BaföG-Förderung ist in der Regel nach dem vierten Fachsemester ein Gutachten notwendig, welches Ihnen einen geregelten Studienverlauf bescheinigt. Dieses erhalten Sie von der bzw. dem zuständigen Eignungsgutachterin bzw. -gutachter. In Ihrem Studiengang wird diese Aufgabe von der Studiengangskoordination übernommen. Hierfür reichen Sie bitte das weitgehend ausgefüllte Formblatt 5: Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG sowie einen aktuellen Notenauszug ein.
Bei allen anderen Fragen zum BAföG wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.
AuslandsBAföG
Die Studiengangskoordination unterstützt Sie auch bei Ihrem Antrag auf AuslandsBAföG, den Sie bei besonderen Ämtern für Ausbildungsförderung stellen, also nicht beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz. Je nach gewünschtem Zielland sind dies unterschiedliche Ämter, die überall in Deutschland verteilt sind.
Um die notwendige Bescheinigung der Ausbildungsstätte/Prüfungsstelle zum Praktikum und/oder die Gutachtliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte, die die/der Auszubildende bisher besucht hat, zu erhalten, reichen Sie bitte das weitgehend ausgefüllte Formblatt 6: Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland ein. Bitte vergessen Sie dabei nicht, die Version der Studien- und Prüfungsordnung anzugeben, in die Sie eingeschrieben sind.