Bachelor Sprach- und Textwissenschaften
Die heutige Wissensgesellschaft stellt, zumal im Zeitalter der Globalisierung, enorm gesteigerte Anforderungen an uns, mit Texten kompetent umzugehen. Hier setzt der Bachelorstudiengang Sprach- und Textwissenschaften an, der Ihnen die Fähigkeit vermittelt, Texte professionell zu verfassen und zu präsentieren sowie deren Produktion und Präsentation anzuleiten. Sie lernen, mit literarischen und alltagssprachlichen Texten wissenschaftlich und anwendungsbezogen umzugehen. Sie analysieren Texte aus gegenwartsbezogener und historischer Perspektive und erwerben differenzierte Kenntnisse, um sie nicht nur intuitiv zu verstehen, sondern auch als sprachliche Zeichensysteme in ihren Strukturen und kommunikativen Funktionen zu durchschauen. Kerndisziplinen des Studiengangs sind Sprachwissenschaft, Literatur- und Kulturwissenschaft sowie Medienwissenschaft. Sie haben die Möglichkeit, Schwerpunkte in Germanistik, Anglistik, Romanistik oder Slavistik zu setzen.
Bachelor of Arts (B.A.)
Beim B.A. Sprach- und Textwissenschaften handelt es sich um einen interdisziplinären Bachelorstudiengang mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern und einem Umfang von insgesamt 180 ECTS-Punkten, der sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester aufgenommen werden kann. Nach Abschluss des Studiums wird der akademische Grad "Bachelor of Arts (B.A.)" verliehen.
Im Studienplan (FStuPO 2018) / Studienplan (StuPO 2015) erhalten Sie einen Überblick über den Studiengang und den möglichen Studienverlauf.
Studien- und Prüfungsordnungen
Ab dem Wintersemester 2018/2019 gilt für den B.A. Sprach- und Textwissenschaften eine neue Fachstudien- und -prüfungsordnung (FStuPO 2018). Die neue Fachstudien- und -prüfungsordnung gilt nur für Neueinschreibungen. Für Studierende, die ihr Studium bereits vor dem Wintersemester 2018/2019 aufgenommen haben, bleibt die alte Studien- und Prüfungsordnung (StuPO 2015) bestehen. Es gibt aber die Möglichkeit, neu eingeführte Module als Zusatzqualifikationen zu absolvieren.
Fachstudienberatung
Die Fachstudienberatung wird von der Studiengangskoordination durchgeführt. Die Fachstudienberaterin für den B.A. Sprach- und Textwissenschaften ist Frau Lisei Martin. Grundlegende Informationen zum Studium an der Universität Passau erhalten Sie bei der Allgemeinen Studienberatung.
Wir empfehlen, die Fachstudienberatung aufzusuchen, wenn Sie Fragen zur Studienplanung, zur Wahl von Studienschwerpunkten und zum Studiengangs- oder Hochschulwechsel haben. Auch bei Problemen, die im Verlauf Ihres Studiums, z. B. im Falle von wiederholt nicht bestandenen Prüfungen, auftauchen können, steht Ihnen die Studiengangskoordinatorin als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Die Lehrveranstaltungen finden Sie über das Kursverwaltungs- und Lernmanagementsystem Stud.IP, indem Sie im Schnellzugriff auf der Startseite „Suchen“ ansteuern. Unter „Suche im Vorlesungsverzeichnis“ wählen Sie der Reihe nach die „Philosophische Fakultät“, „Bachelor“, „Sprach- und Textwissenschaften“, die Version der Studien- und Prüfungsordnung, in die Sie eingeschrieben sind, sowie „Bachelornote“ aus. Auf diese Weise erreichen Sie die Modulgruppen und Module Ihres Studiengangs, denen die konkreten Lehrveranstaltungen des betreffenden Semesters zugeordnet sind.
Modulgruppe C: Erweiterungsmodule in StuPO 2015
Wenn Sie in der Studien- und Prüfungsordnung 2015 studieren, haben Sie die Möglichkeit, in Modulgruppe C (Erweiterungsmodule) frei gewählte Module im Umfang von mind. 15 ECTS zu absolvieren. In den Erweiterungsmodulen erhalten Sie die Gelegenheit, Schwerpunkte Ihrer Ausbildung eigenständig zu entwickeln und sich entweder mit der Methodik und Thematik anderer Disziplinen vertraut zu machen und insbesondere Kenntnisse in Nachbarwissenschaften zu erwerben, die ebenfalls sprach-, text- und zeichenbezogen sind, oder die in den Spezialisierungs- und Profilierungsmodulen gewählten Fächer zu vertiefen. Module, die in diesem Bereich eingebracht werden können, sind im Modulkatalog unter Modulgruppe B: Spezialisierungs- und Profilierungsmodule (§§ 26-43) und unter § 44 (1) bis (12) aufgeführt oder werden auf Antrag an die Studiengangskoordinatorin durch den oder die Vorsitzende der Prüfungskommission zugelassen. Ein Modul, welches Sie auswählen, ist Prüfungsmodul.
Im B.A. Sprach- und Textwissenschaften absolvieren Sie ein mindestens dreimonatiges Pflichtpraktikum im In- oder Ausland (FStuPO2018/StuPO 2015). Alle wichtigen Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Abschnitt in den Gemeinsamen Praktikumsrichtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät (Englische Version). Bitte beachten Sie auch die ergänzende Handreichung anlässlich der aktuellen Corona-Pandemie. Für die Anerkennung ist die Praktikumsbeauftragte Ihres Studiengangs zuständig, die Ihnen auch eine Bestätigung über das Pflichtpraktikum ausstellen kann.
Bitte beachten Sie!
Sie müssen Ihren Antrag auf Anerkennung eines Praktikums nicht während der Sprechzeiten abgegeben, sondern können die Unterlagen auch gerne in das Postfach der Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät auf der Rückseite der Pforte im Nikolakloster werfen. Der Antrag wird so bald wie möglich bearbeitet und an das Prüfungssekretariat zur Verbuchung weitergeleitet. |
Ihr Auslandsstudium kann ein wesentlicher Bestandteil des B.A. Sprach- und Textwissenschaften sein. Damit Sie den Aufenthalt strukturiert durchführen können und sich die spätere Anerkennung von Prüfungsleistungen möglichst unkompliziert gestaltet, empfiehlt sich eine umsichtige Planung, bei der Sie die Studiengangskoordination gerne unterstützt. Weitere Informationen zum Auslandsstudium, zum Beispiel zum großen Angebot an Partneruniversitäten, erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt.
Bevor Sie über Ihre Kurswahl entscheiden, verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über die noch zu erbringenden Prüfungsleistungen in Ihrem Studiengang. Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie dem Modulkatalog (FStuPO 2018) bzw. dem Modulkatalog (StuPO 2015). Dort finden Sie auch die Namen der Modulverantwortlichen, an die Sie sich anschließend wenden, sowie die Prüfungsnummern.
Auslandsstudium, Learning Agreements und Anerkennung von Prüfungsleistungen
Learning Agreements
Erasmus+
Für ein Auslandsstudium im Rahmen von Erasmus+ benötigen Sie zum einen Einzel-Learning Agreements für jede Veranstaltung, die Sie belegen möchten, zum anderen ein Rahmen-Learning Agreement. Die Vorlagen hierzu finden Sie im Download Center des Akademischen Auslandsamts, genauso wie den Leitfaden der Philosophischen Fakultät zum Ausfüllen der Erasmus+ Learning Agreements, der Sie über das weitere Vorgehen informiert. Die gesammelten Learning Agreements reichen Sie bitte vollständig ausgefüllt bei der Studiengangskoordination ein.
Nicht-europäisches Ausland/Free Mover
Auch für ein Auslandsstudium außerhalb von Erasmus+, zum Beispiel im nicht-europäischen Ausland und/oder als Free Mover außerhalb des Netzwerks der Partneruniversitäten der Universität Passau, ist es dringend empfohlen, Einzel-Learning Agreements abzuschließen, um die spätere Anerkennung sicherzustellen. Sie können hierfür die Vorlagen von Erasmus+ verwenden, die Sie im Download Center des Akademischen Auslandsamts finden. Ein Rahmen-Learning Agreement ist nicht notwendig.
Aus dem Ausland
Sofern Sie Ihr Auslandsstudium gut vorbereitet haben, ist die spätere Anerkennung von gleichwertigen Prüfungsleistungen in der Regel unproblematisch. Für die Anerkennung kommen Sie bitte in die Sprechstunde der Studiengangskoordination und bringen folgende Dokumente mit:
- das Transcript of Records (Notenübersicht) Ihrer Gastuniversität (in Kopie)
- Vorgaben zur Notenumrechnung (sofern von Ihrer Gastuniversität vorgesehen, häufig auf der Rückseite des Transcript of Records zu finden)
- die vor Beginn des Auslandsstudiums abgeschlossenen Learning Agreements
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen (mit Prüfungsnummern)
Der Studiengangskoordinatorin übernimmt die verbindliche Umrechnung Ihrer Prüfungsergebnisse sowie die abschließende Anerkennung. Nur in Zweifelsfällen (fehlende bzw. unvollständige Einzel-Learning Agreements) müssen Sie nochmals die Modulverantwortlichen aufsuchen, um dort die inhaltliche Prüfung und Anerkennung Ihrer Leistungen vornehmen zu lassen. Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie dem Modulkatalog (FStuPO 2018) bzw. dem Modulkatalog (StuPO 2015).
Zum Abschluss des Prozesses wird der unterzeichnete und gestempelte Antrag beim Prüfungssekretariat eingereicht, sodass die anerkannten Prüfungsleistungen verbucht werden können
Bei Studiengang- bzw. Hochschulwechsel
Sofern Sie Prüfungsleistungen in das Curriculum des B.A.European Studies integrieren möchten, die Sie entweder im Verlauf eines vorherigen Studiums oder in einem anderen Studiengang an der Universität Passau erworben haben, gelten im Wesentlichen die Vorgaben für Anerkennungen aus dem Ausland.
Bitte füllen Sie den Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen vollständig aus und suchen damit die jeweiligen Modulverantwortlichen auf, um dort die inhaltliche Prüfung und Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen vornehmen zu lassen. Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie dem Modulkatalog (FStuPO 2018) bzw. dem Modulkatalog (StuPO 2015).
Anschließend reichen Sie den unterzeichneten und gestempelten Antrag beim Prüfungssekretariat ein, sodass die anerkannten Prüfungsleistungen verbucht werden können.
Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
BAföG
Für die Fortsetzung Ihrer BaföG-Förderung ist in der Regel nach dem vierten Fachsemester ein Gutachten notwendig, welches Ihnen einen geregelten Studienverlauf bescheinigt. Dieses erhalten Sie von der bzw. dem zuständigen Eignungsgutachterin bzw. -gutachter. In Ihrem Studiengang wird diese Aufgabe von der Studiengangskoordination übernommen. Hierfür reichen Sie bitte das weitgehend ausgefüllte Formblatt 5: Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG sowie einen aktuellen Notenauszug ein.
Bei allen anderen Fragen zum BAföG wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.
AuslandsBAföG
Die Studiengangskoordination unterstützt Sie auch bei Ihrem Antrag auf AuslandsBAföG, den Sie bei besonderen Ämtern für Ausbildungsförderung stellen, also nicht beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz. Je nach gewünschtem Zielland sind dies unterschiedliche Ämter, die überall in Deutschland verteilt sind.
Um die notwendige Bescheinigung der Ausbildungsstätte/Prüfungsstelle zum Praktikum und/oder die Gutachtliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte, die die/der Auszubildende bisher besucht hat, zu erhalten, reichen Sie bitte das weitgehend ausgefüllte Formblatt 6: Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland ein. Bitte vergessen Sie dabei nicht, die Version der Studien- und Prüfungsordnung anzugeben, in die Sie eingeschrieben sind.