Studium im Ausland
Einen Teil des Studiums im Ausland zu verbringen, kann eine sehr wertvolle Erfahrung sein. So können Sie viel Neues - auch fachlich - lernen, aber noch viel mehr sich persönlich weiterentwickeln: Sie lernen die Menschen einer anderen Kultur kennen und lernen sich in einem fremden Land zurecht zu finden. Das fördert die Selbstständigkeit, weil man viel mehr auf sich allein gestellt ist.
Unterstützung und Ansprechpersonen
Es ist der Universität Passau ein Anliegen, Sie bei der Planung und Organisation von Auslandsaufenthalten zu unterstützen. Dies geschieht in erster Linie durch das Akademische Auslandsamt. Insbesondere ist die Erstberatung zum Auslandsstudium dort sehr empfehlenswert, um einen groben Überblick über Wege und Möglichkeiten zu einem Auslandsstudium zu bekommen.
Darüber hinaus gibt es auch an unserer Fakultät Ansprechpersonen zu fachlichen Fragen zum Auslandsstudium. So ist für die Anerkennung von Studienleistungen die Prüfungskommission zuständig. Außerdem gibt es für jede Partneruniversität, die mit unserer Fakultät kooperiert, eine Professorin oder einen Professor als Ansprechperson.
Möglichkeiten im Ausland
Partneruniversitäten
Der einfachste Weg ins Ausland ist, ein oder zwei Semester an einer unserer zahlreichen Partneruniversitäten zu studieren. Das Auslandsamt hat dazu die aktuellen Listen, welche Partneruniversitäten es in welchen Ländern gibt. Hilfreich zu wissen ist, dass wer an eine englischsprachige Universität möchte, nicht unbedingt in englischsprachiges Land muss: So werden z. B. in den skandinavischen Ländern viele Lehrveranstaltungen auf Englisch angeboten, sodass es nicht Voraussetzung ist, die Landessprache zu sprechen.
Free Mover/Praktikum
Neben dem Studium an einer Partneruniversität ist es auch möglich, sich einen Auslandsaufenthalt komplett selbst zu organisieren als sogenannter Free Mover. Eine weitere Möglichkeit für einen Auslandsaufenthalt ist ein Praktikum im Ausland.
Zeitlicher Ablauf
Ein Auslandsaufenthalt benötigt viel zeitlichen Vorlauf für die Planung und Bewerbung! Es ist ratsam, bereits ein Jahr vorher mit der Planung zu beginnen, und sich einen Überblick über mögliche Länder und Universitäten für den Auslandsaufenthalt zu verschaffen. Die Bewerbungsfristen des Auslandsamtes für viele Partneruniversitäten liegen im Januar und Februar für das darauffolgende Wintersemester.
In der Regel beginnt ein Auslandsaufenthalt zum Wintersemester. Wenn Sie also ein Auslandssemester absolvieren möchten, sind Sie dann zum Sommersemester wieder in Passau; wenn Sie zwei Auslandssemester (Auslandsjahr) absolvieren möchten, verbringen Sie Winter- und Sommersemester im Ausland und kommen zum darauffolgenden Wintersemester zurück nach Passau.
Finanzierung
Ein wichtiger Punkt bei Auslandsaufenthalten ist die Finanzierung, da diese in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Zum Glück gibt es viele Finanzierungsmöglichkeiten. Neben der Förderung durch den Deutschen Akademische Austauschdienst (DAAD) oder die Europäische Union (ERASMUS) können Sie auf zahlreiche Stipendien oder auch Auslands-BAföG zurückgreifen.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland
Um sicher zu gehen, dass Sie sich Ihre im Ausland erworbenen Leistungen für Ihr Passauer Studium anerkennen lassen können, schließen Sie vor Ihrer Abreise Einzel-Learning Agreements über die ausgewählten Kursemit den jeweiligen Modulverantwortlichen laut Modulkatalog Ihres Studiengangs ab ab. Mithilfe der Einzel-Learning Agreements wird die Äquivalenz der Lernziele der im Auslands belegten Kurse im Vergleich zu den Modulen Ihres Passauer Curriculums nachgewiesen, welche Sie durch Ihr Auslandsstudiums ersetzen wollen.
Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zum Auslandsstudium des Akademischen Auslandsamtes. Dieser bietet wertvolle Hinweise insbesondere für Studierende im Mobilitätsprogramm Erasmus+, aber auch für Studierende an unseren nichteuropäischen Partneruniversitäten und auch für "Free Mover", die außerhalb des internationalen Hochschulnetzwerks der Universität Passau studieren wollen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer Novelle des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) für alle Abschlüsse, die ab dem Wintersemester 2016/17 erworben werden,die während des Studiums absolvierten Auslandsaufenthalte gesondert mit diesem Vordruck erfasst werden müssen. Dies gilt für Auslandssemester, Auslandspraktika sowie Studienprojekte/Exkursionen. Wer genau für die Anerkennung dieser Studienleistungen zuständig ist, können Sie den entsprechenden Informationsseiten und Leitfäden entnehmen. Fügen Sie den ausgefüllten Vordruck bitte direkt den einzureichenden Unterlagen zur Anerkennung bei.