Prüfungskommissionen
Für die Organisation und Durchführung der Prüfungsleistungen wird eine Prüfungskommission eingesetzt. Die Prüfungskommission achtet darauf, dass die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen eingehalten werden. Das Zentrale Prüfungssekretariat unterstützt die Prüfungskommission bei der organisatorischen und verwaltungsmäßigen Abwicklung der Prüfungen.
Die Prüfungskommission entscheidet auf Antrag über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und damit verbundenen ECTS-Credits, welche in einem anderen Studienfach/-gang bzw. an einer anderen Hochschule des In- oder Auslands oder auch im außerhochschulischen Bereich erworben wurden.
Vorsitzende der Prüfungskommissionen, Stellvertretungen (Stand: Oktober 2024)
Bei Fragen bitten wir Sie, sich zunächst unter dekanat@geku.uni-passau.de an das Dekanat der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät zu wenden.
Bestellung der Prüferinnen und Prüfer
Die Bestellung der Prüferinnen und Prüfer erfolgt gemäß § 11 i.V.m. § 21 Abs. 2 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (AStuPO) für die Bachelor- und Masterstudiengänge. Den Personenkreis, aus denen Prüferinnen und Prüfer bestellt werden können, regelt § 3 HSchPrüferV. Die Bestellung der Prüferinnen und Prüfer wird im gemeinsamen Ausschuss für Qualitätssicherung in der Lehre (QSA) der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen (SoBiF) sowie der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät (GeKuF) beschlossen. Der QSA ist das gemeinsame Gremium der Prüfungskommissionsvorsitzenden der SoBiF und GeKuF, die nach § 11 Abs. 1 AStuPO die Prüferinnen und Prüfer bestellt. Neue Prüferinnen und Prüfer müssen der Studiengangskoordination rechtzeitig vor dem QSA mitgeteilt werden. Diese kümmert sich dann um die weiteren Schritte.
Die Abschlussarbeit kann von jeder bzw. jedem der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät angehörenden prüfungsberechtigten Hochschullehrerin oder Hochschullehrer ausgegeben, betreut und bewertet werden (Betreuerin bzw. Betreuer).
Die bestellten Prüferinnen und Prüfer sind für die korrekte Durchführung der Prüfungen verantwortlich. Sie bestimmen über die durchführenden Prüferinnen und Prüfer. Die durchführenden Prüferinnen und Prüfer unterrichten und prüfen im Rahmen einer konkreten Lehrveranstaltung, die einem Modul zugeordnet wurde.
Prüferinnen und Prüfer der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät (Stand: WiSe 2024/25)