Bachelor Kulturwirtschaft / International Cultural and Business Studies
Sie möchten international studieren und interessieren sich für Wirtschaft, Sprachen und Kultur? Der interdisziplinäre Studiengang B.A. Kulturwirtschaft / International Cultural and Business Studies (B.A. ICBS) verbindet wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse mit zwei angewandten Fremdsprachen und einem kulturwissenschaftlichen Schwerpunkt in einer von Ihnen gewählten Sprachregion (Kulturraum).
An der Universität Passau wird ein auf dem Bachelor aufbauender Masterstudiengang angeboten. Beide Studiengänge sind akkreditiert und tragen das Qualitätssiegel des deutschen Akkreditierungsrats.
Bachelor of Arts
Beim B.A. Kulturwirtschaft / International Cultural and Business Studies handelt es sich um einen interdisziplinären Bachelorstudiengang mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern und einem Umfang von insgesamt 180 ECTS-Punkten, der nur zum Wintersemester aufgenommen werden kann. Nach Studienende wird der akademische Grad "Bachelor of Arts (B.A.)" verliehen.
Studien- und Prüfungsordnungen, Modulkataloge
Seit dem Wintersemester 2020/21 gilt für den B.A. Kulturwirtschaft / International Cultural and Business Studies eine neue Fachstudien- und -prüfungsordnung (FStuPO 2020) inkl. eines neuen Modulkatalogs (FStuPO 2020).
Für Studierende, die ihr Studium bereits vor dem Wintersemester 2020/21 aufgenommen haben, bleiben die alte Studien- und Prüfungsordnung (StuPO 2014) inkl. des alten Modulkatalogs (StuPO 2014) weiterhin gültig.
Lehrveranstaltungen
Die Lehrveranstaltungen finden Sie über das Kursverwaltungs- und Lernmanagementsystem Stud.IP. Bitte achten Sie auf die für Sie zutreffende Version der Studien- und Prüfungsordnung!
Fachstudienberatung
Die Fachstudienberatung wird von der Studiengangskoordination durchgeführt. Der Fachstudienberater für den B.A. Kulturwirtschaft / International Cultural and Business Studies ist Dr. Christian Dölle. Grundlegende Informationen zum Studium an der Universität Passau erhalten Sie bei der Allgemeinen Studienberatung.
Wir empfehlen, die Fachstudienberatung aufzusuchen, wenn Sie Fragen zur Studienplanung, zur Wahl von Studienschwerpunkten, zum Studiengangs- oder Hochschulwechsel haben.
Auch bei Problemen, die im Verlauf Ihres Studiums, z. B. im Falle von wiederholt nicht bestandenen Prüfungen, auftauchen können, steht Ihnen der Studiengangskoordinator als Ansprechpartner zur Verfügung.
Doppelabschlussprogramm mit Buenos Aires (Argentinien)
Neben einem regulären sechssemestrigen Studium an der Universität Passau besteht auch die Möglichkeit, den B.A. Kulturwirtschaft / International Cultural and Business Studies in einer Doppelabschlussvariante in Kooperation mit der Universidad del Salvador in Buenos Aires (Argentinien) zu studieren. Das 6. und 7. (bzw. 4. und 5.) Semester studieren Sie in Buenos Aires.
Nach einem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie neben einem Bachelorgrad in Kulturwirtschaft / International Cultural and Business Studies den Abschluss Licenciatura en Gerenciamiento Económico Intercultural (LiGEI) der Universidad del Salvador.
- Ansprechpartnerin: Prof. Dr. Ursula Reutner, Lehrstuhl für Romanische Sprach- und Kulturwissenschaft
- Weitere Informationen des Lehrstuhls
Für alle weiteren übergeordneten Fragen, die Ihr Studium des B.A. ICBS insgesamt betreffen, wenden Sie sich bitte an Ihren Studiengangskoordinator.
Studieren im Ausland
Ihr Auslandsstudium ist ein wesentlicher Bestandteil des B.A. ICBS-Curriculums an der Universität Passau. Damit Sie Ihr Studium möglichst strukturiert durchführen können und die spätere Anerkennung von Prüfungsleistungen unkompliziert zu gestalten ist, empfiehlt sich eine umsichtige Planung, bei der Sie die Studiengangskoordination gerne unterstützt. Generelle Informationen u. a. über das reichhaltige Angebot an Partneruniversitäten erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt.
Bevor Sie über Ihre Kurswahl entscheiden, verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über die noch zu absolvierenden Module in Ihrem Studiengang. Konsultieren Sie dann mit den entsprechenden Informationen die bzw. den Modulverantwortlichen.
Auslandsstudium, Learning Agreements und Anerkennung von Prüfungsleistungen
Learning Agreements
Erasmus+ und nicht-europäisches Ausland
Für ein Auslandsstudium im Rahmen von Erasmus+ aber auch an nicht-europäischen Partneruniversitäten benötigen Sie zum einen einzelne Learning Agreements für jede von Ihnen zu belegende Veranstaltung und zum anderen ein Rahmen-Learning Agreement. Die Formulare hierzu finden Sie im Download Center des Akademischen Auslandsamtes genauso wie den Leitfaden der Philosophischen Fakultät, der Sie über das weitere Vorgehen informiert. Die gesammelten Learning Agreements reichen Sie bitte vollständig ausgefüllt und unter Angabe Ihres Studiengangs bei der Studiengangskoordination ein.
Free Mover
Auch für Auslandsstudienabschnitte außerhalb unseres Netzwerks von Partnerhochschulen als Free Mover ist es notwendig, Einzel-Learning Agreements abzuschließen, damit die spätere Anrechenbarkeit möglichst unproblematisch ist. Sie können hierfür den ähnlichen Vordruck wie bei Erasmus+ aus dem Download Center verwenden; die Notwendigkeit eines Rahmen-Learning Agreements entfällt aber in diesem Falle. Die Vorgaben des Leitfadens zur Planung von Studienaufenthalten im Ausland hingegen gelten weiterhin.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Aus dem Ausland
Sofern Sie Ihr Auslandsstudium im Vorfeld umsichtig geplant haben (siehe Punkt "Studieren im Ausland"), ist die spätere Anerkennung von gleichwertigen Prüfungsleistungen in der Regel unproblematisch. Für die Anerkennung bringen Sie bitte in die Sprechstunde der Studiengangskoordination folgende Dokumente mit:
- das Transcript of Records (Notenübersicht) Ihrer Gastuniversität (Kopie genügt)
- Vorgaben zur Notenumrechnung sofern von Ihrer Gastuniversität vorgesehen
- die vor Beginn des Auslandsstudiums abgeschlossenen Learning Agreements
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen des Prüfungssekretariates
Der Studiengangskoordinator übernimmt die verbindliche Umrechnung Ihrer Prüfungsergebnisse sowie die abschließende Anerkennung. Dies umfasst auch das Abzeichnen des Studienaufenthaltes an sich als Teil des Profilmoduls gemäß § 43 StuPO. Nur in Zweifelsfällen (fehlende bzw. unvollständige Einzel-Learning Agreements) müssen Sie nochmals die Modulverantwortlichen aufsuchen, um dort die inhaltliche Prüfung und Anerkennung Ihrer Leistungen vornehmen zu lassen.
Zum Abschluss des Anerkennungsprozesses wird das Formular beim Prüfungssekretariat eingereicht, sodass die Noten in HISQIS verbucht werden können.
Bitte beachten Sie!
Für inhaltliche Fragen zu Kurswahl und Anerkennungen inkl. Gegenzeichnung von Einzel-Learning Agreements zu allen Modulen im Fachbereich Politikwissenschaft wenden Sie sich bitte direkt an die Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät.
Bei Studiengang- bzw. Hochschulwechsel
Sofern Sie Prüfungsleistungen in das B.A. ICBS-Curriculum integrieren möchten, welche Sie entweder durch ein vorheriges Studium an einer anderen Hochschule bzw. in einem anderen Studiengang an der Universität Passau erworben haben, gilt im Wesentlichen das zum Auslandsstudium Gesagte. Sie suchen mit dem Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen des Prüfungssekretariates zuerst die jeweiligen Modulverantwortlichen auf und legen es der Studiengangskoordination zum Schluss zur Unterschrift vor.
Anschließend übernimmt auch hier das Prüfungssekretariat die Verbuchung der Noten.
Praktikum
Im B.A. Kulturwirtschaft / International Cultural and Business Studies ist ein Pflichtpraktikum zu absolvieren. Alle wichtigen Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Abschnitt in den Gemeinsamen Praktikumsrichtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät (Englische Version). Bitte beachten Sie auch die ergänzende Handreichung anlässlich der aktuellen Corona-Pandemie.
Genereller Praktikumsbeauftragter für den Studiengang ist der Studiengangskoordinator, der Ihnen auch Pflichtpraktikumsbestätigungen ausstellen kann.
Studienprojekt / Exkursion
Sofern Sie sich im Rahmen des Profilmoduls E (StuPO-Version 2014) oder des Modulbereichs D: "Fremdsprachen und Angewandte Interkulturalität" (FStuPO 2020) entweder für ein zweimonatiges Auslandsspraktikum bzw. eine Kombination von Auslandsstudium und Praktikum entscheiden, müssen Sie zusätzlich ein Studienprojekt bzw. eine Exkursion von mindestens acht Tagen in Ihrem gewählten Kulturraum absolvieren. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Infoseite.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer Novelle des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) für alle Abschlüsse, die ab dem Wintersemester 2016/17 erworben werden,die während des Studiums absolvierten Auslandsaufenthalte gesondert mit diesem Vordruck erfasst werden müssen. Dies gilt für Auslandssemester, Auslandspraktika sowie Studienprojekte/Exkursionen. Wer genau für die Anerkennung dieser Studienleistungen zuständig ist, können Sie den entsprechenden Informationsseiten und Leitfäden entnehmen. Fügen Sie den ausgefüllten Vordruck bitte direkt den einzureichenden Unterlagen zur Anerkennung bei.
Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
BAföG
Für die Fortsetzung Ihrer BaföG-Förderung ist in der Regel nach dem vierten Fachsemester ein Gutachten notwendig, welches Ihnen einen geregelten Studienverlauf bescheinigt. Dieses erhalten Sie von der bzw. dem zuständigen Eignungsgutachterin bzw. -gutachter. In Ihrem Studiengang wird diese Aufgabe von der Studiengangskoordination übernommen. Hierfür reichen Sie bitte das weitgehend ausgefüllte Formblatt 5: Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG sowie einen aktuellen Notenauszug ein.
Bei allen anderen Fragen zum BAföG wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.
AuslandsBAföG
Die Studiengangskoordination unterstützt Sie auch bei Ihrem Antrag auf AuslandsBAföG, den Sie bei besonderen Ämtern für Ausbildungsförderung stellen, also nicht beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz. Je nach gewünschtem Zielland sind dies unterschiedliche Ämter, die überall in Deutschland verteilt sind.
Um die notwendige Bescheinigung der Ausbildungsstätte/Prüfungsstelle zum Praktikum und/oder die Gutachtliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte, die die/der Auszubildende bisher besucht hat, zu erhalten, reichen Sie bitte das weitgehend ausgefüllte Formblatt 6: Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland ein. Bitte vergessen Sie dabei nicht, die Version der Studien- und Prüfungsordnung anzugeben, in die Sie eingeschrieben sind.