Organisation der Praktika
Übersicht über die einzelnen Praktika
Eine sehr gute Übersicht über die einzelnen Praktika erhalten Sie auch über die Seite vom Zentrum für Lehrerbildung und Fachdidaktik.
Auf der Seite zu den Praktika finden Sie die entsprechenden Informationen.
Praktika an Grund-, Haupt- und Mittelschulen
Die Einteilung zu den einzelnen Praktika sowie die Zuweisung zur jeweiligen Praktikumsschule werden durch das Praktikumsamt vorgenommen. Die Bekanntgabe der Praktikumsorte und Praktikumsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie die weiteren Einzelheiten der Anmeldung entnehmen Sie bitten den Webseiten bzw. Aushängen am Schwarzen Brett des Praktikumsamtes.
Praktika für das Lehramt an Realschulen
Für die Organisation der Praktika ist der Ministerialbeauftragte für die Realschulen in Niederbayern zuständig. Der Ansprechpartner für die Betreuung der Praktika ist der Leiter des dortigen Praktikumsamtes, Herr BerR Christian Sobotta (Tel.: 0871/96 57 00 54).
Wichtig: Die Durchführung des studienbegleitenden Praktikums findet für Realschulen nur im Wintersemester statt.
Beim Praktikumsamt erhalten Sie über die Internetseite auch die entsprechenden Formulare für die Anmeldung, die dort bis zum 15. April vorliegen muss.
Für die Teilnahme am studienbegleitenden Praktikum ist eine Anmeldung am Lehrstuhl bei Herrn Dr. Sitzberger ebenfalls bis zum 15. April notwendig.
Praktika an Gymnasien
Für die Organisation der Praktika ist der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Niederbayern zuständig. Ansprechpartner ist die Leiterin des Praktikumsamtes Frau OStRin Anita Ulbrich, (0871/430 65 66-32).
Wichtig: Die Durchführung des studienbegleitenden Praktikums findet für Gymnasien nur im Wintersemester statt. Die entsprechenden Formulare für eine Anmeldung beim Praktikumsamt des Ministerialbeauftragten erhalten Sie direkt beim zuständigen Praktikumsamt. Die Anmeldung muss dort bis zum 15. April vorliegen.
Für die Teilnahme am studienbegleitenden Praktikum ist eine Anmeldung am Lehrstuhl bei Herrn Dr. Sitzberger ebenfalls bis zum 15. April notwendig.